Verbände kritisieren Vorschlag zur Grundsteuerreform
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), in der die sechs wichtigsten deutschen Immobilienverbände zusammenarbeiten, warnt im Hinblick auf den vorgestellten Gesetzesentwurf zur Grundsteuerreform vor Steuererhöhungen und einer bürokratischen Lawine.
„Der von Hessen und Niedersachsen vorgestellte Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform könnte eine bürokratische und administrative Lawine lostreten. Die Ermittlung der vorgeschlagenen neuen Grundsteuerbemessungsgrundlage für 35 Millionen Grundstücke, der sogenannte Kostenwert, ist unnötig kompliziert und kaum praktikabel“, sagt BID-Vorsitzender Andreas Ibel. Zudem sei mehr als fraglich, ob die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden kann. Das vorgeschlagene Modell eröffne zu viele Möglichkeiten für die Kommunen, um verdeckte Steuererhöhungen durchzuführen.
Hessen und Niedersachsen sind von den Bundesländern - mit Ausnahme von Hamburg und Bayern - beauftragt worden, den gemeinsamen Gesetzentwurf der Länder zur Grundsteuerreform in den Bundesrat einzubringen. Dieser wird sich voraussichtlich am 23. September 2016 mit dem Entwurf befassen. Das bisherige System der Wertermittlung wurde vom Bundesfinanzhof als nicht mehr verfassungsgemäß beanstandet. Mehrere Verfahren wurden dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Derzeit werden für die Erhebung der Grundsteuer die sogenannten Einheitswerte der Jahre 1964 beziehungsweise 1935 herangezogen.
Der BID empfiehlt einen wertneutralen Reformansatz. „Grundstückseigentümer und private und gewerbliche Mieter dürfen durch die Grundsteuerreform nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden“, so Ibel. Die Bemessungsgrundlage eines Reformmodells müsse laut BID die unterschiedlichen Grundstücks- und Nutzungsarten angemessen berücksichtigen.
Quelle: Pressemitteilung BID
In der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (Berlin) arbeiten die Verbände BFW, DDIV, GdW, IVD, vdp, und ZIA zusammen, um mit gebündelten Kräften gemeinsam inhaltliche Positionen in der Öffentlichkeit zu vertreten. (TH1)