Verbraucherzentrale: Lacuna muss bei Warnhinweisen einlenken
Wegen nicht deutlich hervorgehobener und teilweise fehlender Risikohinweise in der Werbung für eine Namensschuldverschreibung hat die Verbraucherzentrale Hessen den Anbieter Lacuna GmbH (bis Januar 2017 Lacuna AG) abgemahnt. Das Unternehmen hatte gesetzliche Regelungen zur Werbung für Vermögensanlagen nicht eingehalten und war im Rahmen einer Marktwächteruntersuchung aufgefallen, so meldet die Verbraucherzentrale. Für die meisten Anbieter auf dem Grauen Kapitalmarkt sei der Risikohinweis verpflichtend. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen stelle diesbezüglich immer wieder Rechtsverstöße von Anbietern fest.
Das bemängelte Angebot von Lacuna sei die als „Energieportfolio I“ bezeichnete nachrangige Namensschuldverschreibung mit einer Mindestlaufzeit bis 2023, die mindestens bis September 2016 auf der Internetseite beworben wurde. In einer Unterlassungserklärung bestätigte der Anbieter laut Verbraucherzentrale, künftig keine Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes zu veröffentlichen, ohne folgenden deutlich hervorgehobenen Warnhinweis aufzunehmen: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Für Verbraucher heißt das: Der Anbieter muss den Warnhinweis im Internet auf jeder Unterseite mit werblichem Inhalt platzieren und deutlich hervorheben, so wie es das Gesetz vorsieht.
„Bei Werbung für Produkte des Grauen Marktes werden Risiken häufig zwar erwähnt, aber nicht angemessen dargestellt. Das hat auch unsere Marktwächteruntersuchung gezeigt“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Das Kleinanlegerschutzgesetz schreibt seit Juli 2015 einen Warnhinweis vor. Damit werden Verbraucher in Bezug auf die Risiken bei Vermögensanlagen besser informiert“, so Brandes. Dass ein entsprechender Hinweis Wirkung zeige, habe auch eine im November 2016 von der Verbraucherzentrale Hessen in Auftrag gegebene bevölkerungsrepräsentative Umfrage ergeben. Insgesamt 70 Prozent der Befragten gaben an, dass dieser sie „sehr stark“ oder „eher stark“ bei der Anlageentscheidung beeinflussen würde.
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hessen
Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. (mb1)