Verhandlungen zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie abgeschlossen
Aus der europäischen Versicherungsvermittlerrichtlinie, bisher Insurance Mediation Directive (IMD), wird die Insurance Distribution Directive (IDD). Das ist ein Ergebnis der Verhandlungen zwischen Vertretern des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission („Trilog“) zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie, die gestern abgeschlossen wurden. Die Namensänderung soll klarstellen, dass es sich um eine Regulierung der gesamten Vertriebskette handelt.
Wie der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung mitteilt soll der Abschlusstext keine Regelungen zur Provisionsoffenlegung oder –einschränkung enthalten. Zukünftig wird es eine regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung von 15 Stunden (statt 40 Stunden) jährlich geben. Dieses „professional training“ solle aber „substantiell“ sein. Damit könnten reine Produktschulungen aus der Erfassung fallen, so der AfW.
„Lieber 15 Stunden qualifizierte Weiterbildung als 40 Pflichtstunden mit einem Bauchladen an Inhalten pro Jahr. Oder anders formuliert: Wenn Vermittler Zeit in Weiterbildung investieren, dann sollen sie auf jeden Fall davon inhaltlich profitieren und nicht ihre Zeit absitzen“, begrüßt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Stellungnahme dieses Ergebnis.
Der Richtlinientext wird nun ins EU-Parlament gehen, und dann in die Übersetzung, so dass nach Einschätzung des AfW eine Veröffentlichung im Europäischen Gesetzblatt erst im Spätherbst 2015 stattfinden wird. Nach AfW-Informationen haben sich die Trilog-Vertreter sich auch auf eine 24-monatige Übergangsfrist geeinigt. Das bedeutet, dass das Inkrafttreten der IDD in die Zeit der Bundestagswahl 2017 fallen könnte. „Wir gehen daher davon aus, dass die nationale Umsetzung zeitnah starten wird, um nicht nur das Gesetz, sondern auch dann nachfolgend die Verordnung rechtzeitig vor Beginn des heißen Wahlkampfes fertig zu haben“, so Rottenbacher.
Quelle: Pressemitteilung AfW
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