Versicherungsombudsmann: Zahl der zulässigen Beschwerden ist gestiegen
Im Berichtsjahr 2017 sind 14.910 zulässige Beschwerden bei der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann eingegangen. Gegenüber dem Jahr 2016 bedeute dies eine Steigerung um 1,7 Prozent auf die bisher höchste Zahl seit Aufnahme der Schlichtungstätigkeit im Jahr 2001. Dies bestätige, dass Verbraucher die vom Gesetzgeber geförderte außergerichtliche Streitbeilegung immer mehr annehmen.
Bei der Betrachtung der Versicherungssparten falle der erneute Zuwachs von 5,5 Prozent zulässiger Beschwerden in der Rechtsschutzversicherung, nach bereits 36,4 und 32,3 Prozent in den Vorjahren, auf. Damit überstiegen diese Beschwerden zum zweiten Mal die Eingänge in der Lebensversicherung. Die Kraftfahrzeugversicherung verzeichnete mit 6,2 Prozent eine deutliche Zunahme der zulässigen Eingänge. In einigen Sparten sei der Beschwerdeeingang aber auch rückläufig gewesen. In der Gebäudeversicherung wurden 5,7 und in der Unfallversicherung sogar 13,8 Prozent weniger Eingaben verzeichnet.
Im Berichtsjahr wurden in der Schlichtungsstelle 15.599 (Vorjahr: 14.288) zulässige Beschwerden abschließend bearbeitet. Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen wurden 20.429 Verfahren beendet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden konnte bei 2,8 (Vorjahr: 2,8) Monaten gehalten werden und bleibe somit auf einem niedrigen Niveau.
Die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler sind im Berichtsjahr um 13,7 Prozent auf 297 (Vorjahr: 344) Eingaben zurückgegangen.
Quelle: Pressemitteilung Versicherungsombudsmann
Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden. Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). (JF1)