Versicherungsvermittlungsverordnung: AfW bezieht Stellung
Ende Februar 2018 tritt die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in Kraft. Aus diesem Grund fasst der deutsche Gesetzgeber die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) neu. Am 24. November 2017 hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur VersVermV eingereicht. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte mehrere Verbände im Oktober dieses Jahres dazu aufgerufen.
Der AfW begrüßt, dass mit dem Verordnungsentwurf in weiten Teilen eng an den Vorgaben der IDD-Richtlinie geblieben wird.
Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Änderungen der VersVermV liegt auf dem Thema Weiterbildung. Dort seien jedoch Anforderungen gestellt, welche zum Teil über die Vorgaben der IDD hinausgehen, teilweise in sich nicht konsistent seien oder unverhältnismäßig wären. Der AfW ist überzeugt, dass der Diskurs hierüber noch zu sachgerechten Änderungen führen werde.
Der Afw regt dringend praxisgerechte Änderungen beim automatisierten Abruf von Angaben aus dem Vermittlerregister an.
Des Weiteren spricht sich der AfW gegen die im Entwurf vorgesehene verpflichtende Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren für Versicherungsvermittler aus. Dies insbesondere deswegen, da es keine gleichwertige gesetzliche Verpflichtung für Versicherungsunternehmen gebe. Diese Verpflichtung geht laut AfW weit über die Vorgaben der IDD und auch des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes hinaus und widerspreche dem europäischen Grundsatz, dass eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren freiwillig ist.
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)