Versicherungsvertriebsrichtlinie: "Referentenentwurf wird Honorarberatung nach vorne bringen"
Für den Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) birgt der Referentenentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Direction (IDD) viele richtige Ansätze, die die Honorarberatung in Deutschland weiter nach vorne bringen werden. VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch: „Kein Elfmeter für uns, aber immerhin ein direkter Freistoß in Höhe der Strafraumgrenze.“ Einiges müsse aber noch verbessert werden.
Der Referentenentwurf ziehe eine klare Linie zwischen Vermittlern auf Provisionsbasis und Honorarberatern. „Eine Lösung des vorhandenen Problems der Honorarvermittlung fehlt allerdings weiterhin“, moniert Rauch. Offenbar habe man aber aus den Fehlern bei der Umsetzung des Honorar-Anlageberatergesetzes (§ 34h Gewerbeordnung) gelernt. Das vom VDH vorgeschlagene Honorar-Annahmeverbot für Vermittler, welche nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch von Versicherungsgesellschaften bezahlt werden dürfen, „ist das Aus für Mischmodelle und ein weiterer Sargnagel für das Provisionsmodell“, freut sich Rauch.
Allerdings fehle es weiterhin an der Transparenz gegenüber dem Kunden. Während beim Honorarberater die Kosten für die Beratungsleistung im Vorfeld deutlich und detailliert vereinbart werden, würden die Kosten bei einem gegen Provision arbeitenden Vermittler häufig nicht mal auf den zweiten oder gar dritten Blick erkennbar. An dieser Stelle sollte der Referentenentwurf aus Sicht des VDH tiefer gehen und die Verpflichtung zur absoluten Kostentransparenz beinhalten.
„Wer kein Problem mit seiner Beratungsleistung hat, der hat auch kein Problem, seine Bezahlung zu rechtfertigen“, erklärt Rauch. Profis brauchten sich bei ihrer Vergütung nicht hinter dem Kleingedruckten zu verstecken. Der VDH drängt auf die Erhaltung des Provisionsabgabeverbots. Dies sollte gesetzlich verankert werden und ausschließlich für Makler, Vermittler sowie für Versicherungsunternehmen gelten. Nicht aber für Honorar-Versicherungsberater. Andernfalls würde die Bereitschaft Honorartarife zu entwickeln deutlich abnehmen.
Für zumindest halbwegs gelungen hält der VDH die Regelung, dass Versicherungsunternehmen ohne Nettotarife im Angebot bei Honorar-Versicherungsberatern, die keine Provisionen annehmen dürfen, eben diese Provision für den Vertragsabschluss zu mindestens 80 Prozent einem Prämienkonto des Kunden gutschreiben müssen. Der VDH fordert dennoch weiterhin, dass der Gesetzgeber die Versicherer zum ausschließlichen Angebot von Nettotarifen verpflichtet.
Quelle: Pressemitteilung VDH
Die VDH GmbH Verbund deutscher Honorarberater mit Sitz in Amberg wurde im Jahr 2000 gegründet und ist ein Anbieter von Infrastruktur, Ausbildungsangeboten sowie der gesamten Produktwelt für die Honorarberatung. Die dem VDH angeschlossenen Beratungsunternehmen betreuen Vermögenswerte von mehr als 1,6 Milliarden Euro. (JF1)