vzbv macht Vorschläge für Musterfeststellungsklage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert seit vielen Jahren, die Lücke im kollektiven Rechtsschutz in Deutschland durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage zu schließen. Der Grund: Es gibt immer wieder Fälle, in denen massenweise Verbraucher geschädigt werden. Seit einigen Monaten beschäftigt die Musterfeststellungsklage auch Medien und Politik. Anlass hierfür war vor allem der VW-Skandal.
„Eine Musterfeststellungsklage muss praktikabel und effizient sein, um zu einem echten Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher zu werden“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Auch Gerichte und Unternehmen würden davon profitieren. Eine neue Bundesregierung muss die klaffende Lücke im kollektiven Rechtsschutz schnellstmöglich schließen.”
Der vzbv schlägt fünf Eckpunkte zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vor:
- Verbandsklage leitet Musterverfahren ein: Bislang können Verbraucherverbände auf Unterlassung klagen. So zwingen sie Unternehmen, Rechtsverstöße ab sofort einzustellen. Damit aber auch bereits betroffene Verbraucher entschädigt werden, sollte über eine Verbandsklage ein Musterverfahren eingeleitet werden können.
- Wenige Einzelfälle reichen aus: Maximal zehn Einzelfälle sollten ausreichen, um eine Musterfeststellungsklage anstoßen zu können. Denn jede einzelne Fallrecherche ist aufwendig, kostet Zeit und verzögert das Verfahren.
- Klage muss Verjährung automatisch aussetzen: Startet ein Musterfeststellungsverfahren, muss automatisch die Verjährung gehemmt werden. Nur so haben Verbraucher eine echte Chance auf Entschädigung, denn individuelle Ansprüche würden andernfalls bei langen Verfahren verjähren.
- Urteil muss bindend sein: Auf ein Gerichtsurteil müssen sich betroffene Verbraucher verlassen, also verbindlich berufen können. Geschädigte müssen das Geld, das ihnen zusteht, einfacher einfordern können. Nachgelagerte Schlichtungsverfahren könnten dabei helfen, individuelle Zahlungsansprüche verbindlich zu berechnen.
- Verbraucher entschädigen: Ein Musterverfahren muss auch mit einem Vergleich enden können. Dieser muss nicht nur die Klärung (Feststellung) des Sachverhalts umfassen, sondern auch Entschädigungszahlungen an betroffene Verbraucher ermöglichen.
Quelle: Pressemitteilung vzbv
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)