VZBV nimmt Stellung zum Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz beabsichtigt die Bundesregierung den Schutz von Anlegern zu erhöhen. Diese sollen dank neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen künftig die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen können. Daneben erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) neue Aufsichtsbefugnisse und als weiteres Aufsichtsziel den kollektiven Verbraucherschutz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bleibt in seiner Stellungnahme skeptisch, ob die Zielsetzung sich mit dem gegenwärtigen Entwurf realisieren lässt.
Der VZBV begrüßt, dass der kollektive Verbraucherschutz als zusätzliches Aufsichtsziel verankert wird und künftig alle Vermögensanlagen zumindest einer Mindestregulierung unterworfen sein werden. Vor allem die grundsätzliche Beschränkung von Werbemöglichkeiten für Vermögensanlagen wird als wichtiger Schritt bewertet: Ein anlassbezogenes Verbot ist möglich und die Gültigkeit von erforderlichen Verkaufsprospekten ist auf zwölf Monate begrenzt. Auch das vorgesehene generelle Vertriebsverbot für Produkte mit Nachschusspflicht findet die Zustimmung des VZBV.
Wesentliche Kritik betrifft jedoch die konkrete Ausgestaltung. Diese ist nach Ansicht des VZBV nicht ausreichend. Heikler Punkt sei vor allem die bloße Kohärenzprüfung von Prospekten durch die Bafin. Diese könne eine notwendige materielle Prüfung nicht ersetzen. Zudem sei eine Veranlassung zur Veröffentlichung von Warnhinweisen nur eine Kann-Bestimmung, aber nicht verpflichtend. Die Warnhinweise selbst seien weiterhin unverständlich und unvorteilhaft formuliert ist. Auch das Vermögensanlageninformationsblattes (VIB) stelle nach Auffassung des VZBV keine Verbesserung dar. Verbraucher geben lediglich eine Zugangsbestätigung ab, bestätigten aber durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme aller mit der Anlage verbundenen Risiken.
Insgesamt hält der VZBV es für erforderlich, die anvisierten Änderungen nach etwa zwei Jahren zu evaluieren, um sicherzustellen, dass sich die gesetzgeberische Zielsetzung tatsächlich realisiert. Insbesondere müsse das Augenmerkt auf den getroffenen Ausnahmen für Schwarmfinanzierung, soziale Projekte und Genossenschaften liegen. Der VZBV begrüßt zwar grundsätzlich gewisse Vereinfachungen für diese Sektoren, sieht allerdings eine deutliche Gefahr, dass sich unseriöse Anbieter von Vermögensanlagen genau in diesen weniger regulierten Nischen wiederfinden werden.
Quelle: Homepage VZBV
Der VZBV wurde im Jahr 2000 gegründet und ging aus dem Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), des Verbraucherschutzvereins (VSV) und der Stiftung Verbraucherinstitut hervor. Der VZBV ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Am Sitz in Berlin arbeiten rund 140 Mitarbeiter. (AZ)