Wirecard: Musterverfahren gegen Ernst & Young und Anklage gegen Markus Braun
Diese Woche startete mit zwei Neuigkeiten für die Geschädigten der Wirecard AG: Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen Dr. Markus Braun, ehemaliger Vorstandsvorsitzender von Wirecard, sowie zwei weitere Angeschuldigte erhoben und das Landgericht München I hat einen Vorlagebeschluss für ein Musterverfahren (KapMug) gefasst, teilt die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Mattil & Kollegen mit.
Wie Mattil & Kollegen weiter mitteilt, wird die Anklage (Tatvorwurf: gewerbsmäßige Marktmanipulation, Bilanzfälschung, Bandenbetrug und anderes) von der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer geprüft und voraussichtlich in den nächsten Monaten zur Hauptverhandlung zugelassen. Gegen weitere Beschuldigte wird laut Staatsanwaltschaft nach wie vor ermittelt.
Zudem hat das Landgericht München I einen Vorlagebeschluss zu einem Musterverfahren (KapMuG) erlassen. Das Musterverfahren richtet sich unter anderem gegen Braun und die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der weitere Verfahrensgang ist laut Mattil & Kollegen wie folgt: Der Vorlagebeschluss wird veröffentlicht und das Bayerische Oberste Landesgericht wird sodann das Musterverfahren eröffnen und einen Musterkläger bestimmen. Theoretisch kann jede eingereichte Klage zur Musterklage bestimmt werden. Mit Bekanntmachung des Musterverfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht im Klageregister beginnt eine sechsmonatige Frist innerhalb derer ein Anspruch schriftlich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden kann, dafür sieht das KapMuG einen Anwaltszwang vor. Das Musterverfahren wird erfahrungsgemäß einige Jahre in Anspruch nehmen, so Mattil & Kollegen. Sofern das Gericht feststellt, dass die Ernst & Young GmbH ihre Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfungen und die übrigen Beklagten ihre Pflichten im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Wirecard AG verletzt haben, müssen die Geschädigten, die sich rechtzeitig im Klageregister angemeldet haben, ihren persönlichen Schaden in Folgeprozessen individuell einklagen, sofern es keine Vergleichsvereinbarungen mit den Beklagten gibt. (DFPA/JF1)
Die Kanzlei Mattil & Kollegen, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, mit Sitz in München, ist seit mehr als 20 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.