Wohnimmobilienkredite: Verordnung zur Sachkunde tritt in Kraft
Knapp sechs Wochen nach dem Umsetzungsgesetz zur europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist am 2. Mai 2016 die Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung (ImmoDarlSachkV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie tritt am 3. Mai 2016 in Kraft. Die Verordnung resultiert aus der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Die ImmoDarlSachkV konkretisiert die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten, über die nach § 18a Absatz 6 Kreditwesengesetz (KWG) alle Mitarbeiter von Banken verfügen müssen, die mit der Vergabe von Immobiliendarlehen an Verbraucher befasst sind. (JF1)
Quelle: Meldung BaFin