Wohnungswirtschaft begrüßt geplante Grundgesetzänderung für den sozialen Wohnungsbau
Die Bundesregierung plant laut Medienberichten, den sozialen Wohnungsbau mithilfe einer Grundgesetzänderung auch nach 2019 zu unterstützen. „Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich. Damit würde eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft umgesetzt“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Preiswerter Wohnraum könne angesichts der angespannten Lage in vielen Großstädten nur gewährleistet werden, wenn der Bund nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung auch weiterhin die Länder unterstützen kann. Dafür soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums ein neuer Artikel 104d geschaffen werden. „Die Grundgesetzänderung wäre ein großer Erfolg für die Wohnungswirtschaft und für die Mieter in Deutschland. Der soziale Wohnungsbau ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb muss sich der Bund im Zusammenspiel mit den Ländern auch weiterhin daran beteiligen können", so der GdW-Chef.
Erforderlich sei eine Neubauleistung von 80.000 Sozialwohnungen pro Jahr. Dafür müssten mindestens drei Milliarden Euro aufgewendet werden, je zur Hälfte von Bund und Ländern. Insbesondere sei neben Darlehen dringend auch eine Zuschussvariante notwendig. Wenn der Bund nun die Möglichkeit erhalte, sich weiter für den sozialen Wohnungsbau zu engagieren, müssten auch die Länder nach 2019 der ihnen übertragenen Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung nachkommen und weiterhin für diesen Zweck Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitstellen. Die geplante Zweckbindung der Mittel sei deshalb unabdingbar und laut Gedaschko ebenfalls sehr zu begrüßen.
„Die Grundgesetzänderung könnte eine drohende wohnungspolitische Spaltung zwischen armen und reichen Ländern verhindern“, sagt Gedaschko. Denn aufgrund der Schuldenbremse wäre es den Ländern allein kaum möglich, genügend Mittel für den sozialen Wohnungsbau aufzubringen. Sehr positiv bewertet die Wohnungswirtschaft auch das zügige Anstoßen dieser notwendigen Regelung durch die neue Bundesregierung. „Nun kommt es darauf an, dass die Grundgesetzänderung rasch beschlossene Sache wird“, so der GdW-Präsident.
Quelle: Pressemitteilung GdW
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist ein Fach- und Interessenverband der deutschen Wohnungswirtschaft mit Sitz in Berlin. Seine 15 Mitgliedsverbände vertreten rund 3.000 Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die rund sechs Millionen Wohnungen bewirtschaften, nahezu 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland. (TH1)