ZIA: Öffnungsklausel bei Grundsteuer muss Aufkommensneutralität bewahren
Nach Medienberichten über einen weiteren Aufschub des Grundsteuerreform-Gesetzes fordert der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, abweichende Regeln zur Grundsteuererhebung in den Bundesländern nur dann zuzulassen, wenn hierdurch das jeweilige Modell vereinfacht wird.
„Die Öffnungsklausel ist grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Die flexible Gestaltung der Regeln für die Bundesländer sollte aber nur dann möglich sein, wenn die Grundsteuererhebung hierdurch nicht verkompliziert wird. Falls abweichende Regeln erlaubt werden sollten, muss von Anfang an klar sein, dass auch die einzelnen Ländermodelle aufkommensneutral und einfach gestaltet sein müssen. Für haushaltsschwache Bundesländer darf es keinen Freischein zur Schröpfung geben.“
Darüber hinaus mahnt Mattner zur Eile. „Die Zeit läuft. Es geht um 14 Milliarden für die Kommunen, daher brauchen wir dringend ein Gesetz zur Grundsteuerreform. Ein Gesetz, mit dem sowohl Kommunen, Nutzer und Vermieter vernünftig arbeiten und wirtschaften können – und zwar unbürokratisch und transparent“, so Mattner.
Laut Medienberichten ist der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform durch das Bundeskanzleramt gestoppt worden mit der Maßgabe, Bundesfinanzminister Olaf Scholz solle sich zunächst mit Bayern über die dort erhobene Forderung nach einer Länderöffnungsklausel verständigen.
Quelle: Pressemitteilung ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im Jahr 2006 gegründeten ZIA mehr als 25 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen. (jpw1)