ZIA zum Grundsteuer-Urteil: Nur "Südländermodell" kommt in Frage
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessung der Grundsteuer nach den Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) für verfassungswidrig erklärt (DFPA berichtete). Der Gesetzgeber muss bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen - andernfalls dürfen die aktuellen Regeln nicht mehr angewendet werden. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, plädiert für das sogenannte „Südländer-Modell“, das mit der reinen Bezugnahme auf Grundstücks- und Gebäudegröße als Grundlage schnell administrierbar sei.
„Bei dieser kurzen Frist kommt nur das Südländermodell als Bemessungsgrundlage in Frage“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Zudem haben sich bereits namhafte Landesminister dafür ausgesprochen und durch Proberechnungen auf die drohende Kostenexplosion und die soziale Unverträglichkeit beim vom Bundesrat eingebrachten Kostenwertmodell aufmerksam gemacht.“
„Das Südländermodell wäre schneller administrierbar als das Kostenwertmodell“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Aufgrund der reinen Bezugnahme auf Grundstücks- und Gebäudegröße als Bemessungsgrundlage wäre dieses zudem weniger streitanfällig. Auch ein automatischer Erhöhungsmechanismus wäre im Vergleich zum Kostenwertmodell beim Südländermodell ausgeschlossen, da eine regelmäßige Aktualisierung der steigenden Grundstücks- und Baukosten nicht vorgesehen ist.“
Quelle: Pressemitteilung ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im 2006 gegründeten ZIA mehr als 25 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen. (jpw1)