Zielmarkt: BaFin konsultiert Auslegungsschreiben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf eines Auslegungsschreibens zur Bestimmung der Anlegergruppe (Zielmarkt) in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zur Konsultation gestellt.
Seit dem 3. Januar 2018 ist in Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen die Anlegergruppe anzugeben, auf die die Vermögensanlage abzielt, vor allem im Hinblick auf den Anlagehorizont des Anlegers und seine Fähigkeit, Verluste zu tragen, die sich aus der Vermögensanlage ergeben könnten.
Seit Mitte Juli ist aufgrund des Gesetzes zur Ausübung von Optionen nach der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze diese Angabe auch in das VIB aufzunehmen.
In dem Entwurf konkretisiert die Aufsichtsbehörde, welche Angaben der Verkaufsprospekt und das VIB enthalten müssen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Inhalt zu erfüllen. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 17. August 2018 entgegen. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin