Zu hohe Zinsprognosen: Schadenersatzansprüche gegen Hannover Leasing
Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 3. April 2017 (Aktenzeichen: 28 O 2272/16) hat das Landgericht München I entschieden, dass in dem Verkaufsprospekt des Geschlossenen Fonds „Hannover Leasing Life Invest Deutschland I“ zu hohe Zinsprognosen angegeben wurden. Anleger, die ab Juni 2007 eine Beteiligung an dem Fonds aufgrund der Angaben im Verkaufsprospekt gezeichnet haben, stünde damit grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Das meldet die Verbraucherzentrale Hamburg. Allerdings müssten sich die Anleger mit der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche beeilen, da diese zehn Jahre nach Vertragsschluss verjähren.
Der Geschlossene Fonds „Hannover Leasing Life Invest Deutschland I“ investiert in gebrauchte Lebensversicherungen, die in Zertifikaten gebündelt gestaffelt auslaufen. Der Fonds wurde als „sicherheitsorientiert“, „steueroptimiert“, „renditemaximiert“ und als „das beste konservative Produkt 2007“ beworben. Doch nun werden Anleger der Verbraucherzentrale zufolge einen Teil ihres Geldes verlieren.
Laut Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht München I den Emissionsprospekt des Finanzprodukt als fehlerhaft eingestuft, da mit einer überdurchschnittlichen Verzinsung für die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen geworben wurde, in die der Fonds investiert. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten hatte ergeben, dass der Prognose zur Entwicklung der Zertifikate deutlich zu hohe Zinssätze zugrunde gelegt wurden.
Die maßgebliche Rating-Agentur habe für das Jahr 2007 lediglich eine Verzinsung von 4,24 Prozent als Branchendurchschnitt ermittelt. Währenddessen hatte die Fondsgesellschaft sechs und sieben Prozent im Prospekt angegeben, so die Verbraucherzentrale. Das Landgericht München I sei daher zu dem Schluss gekommen, dass die zukünftige Wertentwicklung der Beteiligung im Prospekt zu positiv dargestellt worden sei. Die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH sei als Treuhand- und Gründungskommanditistin demnach gegenüber Anlegern verpflichtet, vollen Schadensersatz gegen Rückübertragung der Beteiligung zu leisten.
Quelle: Homepage Verbraucherzentrale Hamburg
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)