Zum Jahreswechsel endet der Bestandsschutz für sogenannte Altfonds
Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes endet am 31. Dezember 2017 der Bestandsschutz für die sogenannten Altfonds. Für Fondanteile, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, fällt die Befreiung von der Abgeltungssteuer weg. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge berichtet über den Standpunkt von Thilo Stadler von I.C.M. Capital Management Vermögensberatung zu den möglicherweise anstehenden Kauf- beziehungsweise Verkaufsentscheidungen.
Die depotführenden Stellen werden Ende 2017 einen fiktiven Verkauf und anschließenden Kauf der Anteile vornehmen. Damit werden die zum Jahresultimo bestehenden Buchgewinne steuerfrei realisiert. Kursgewinne, die nach dem 1. Januar 2018 entstehen, werden dann abgeltungssteuerpflichtig sein. Dabei hat der Gesetzgeber für diese Altanteile einen Freibetrag von 100.000 Euro beziehungsweise für Ehepaare von bis zu 200.000 Euro eingeräumt. Das bedeutet, dass für eine Wertsteigerung, die ab Jahresbeginn 2018 entsteht, die Abgeltungssteuer zunächst fällig ist. Diese kann aber über die Einkommenssteuererklärung bis zum Freibetrag zurückgefordert werden. Stadler geht davon aus, dass die Freibeträge auch im Erbfall übertragen werden können, empfiehlt aber den Rat eines Steuerberaters einzuholen. Dieser könne auch über mögliche Vorteile einer Schenkung beraten.
Unter steuerlichen Gesichtspunkten rät Stadler von einem Verkauf von Altbeständen vor dem 1. Januar 2018 ab, da der Freibetrag sonst ungenutzt verfallen würde. Stadler ergänzt, dass steuerliche Aspekte für Anleger nicht das primäre Kriterium sein sollten, da generell die Qualität stimmen müsse und ohne positive Wertentwicklung würde sich auch ein Steuervorteil nicht positiv auswirken.
Quelle: Interview Deutsches Institut für Altersvorsorge
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge ist ein 1997 von der Deutschen Bank AG in Deutschland gegründetes Unternehmen. Es betreibt Wissenschafts-Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit. (TS1)