Basisinformationsblatt: Was Kapitalverwaltungsgesellschaften zu den BIB sagen

Manche sagen nur, dass die Angaben in unserer Tabelle richtig aus ihren BIB übertragen wurden. Andere ziehen es vor, überhaupt nichts zu sagen. Eine KVG teilt uns mit: „Die von der BaFin vorgegebene Formel zur Berechnung der Gesamtrückflüsse, die den BIBs zugrunde liegt, ist für unser Produkt nicht zutreffend und führt daher zu einer unzureichenden Vergleichbarkeit. Eine solche Veröffentlichung würde somit auch aus unserer Sicht kein korrektes Bild unserer Anlageprodukte vermitteln. Wir möchten jedoch keine zusätzlichen verbalen Erläuterungen liefern, die möglicherweise systemische Schwächen der BaFin-Berechnungen thematisieren.“ Eine andere schreibt uns: „Von einer Kommentierung möchten wir in diesem Fall absehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“ Spricht daraus die Sorge, mit einer BIB-Kritik könnte die übermächtige BaFin Anstoß nehmen?

Sebastian Podwojewski

„Unserer Erfahrung nach spielt das BIB keine entscheidende Rolle bei der Anlageentscheidung“, urteilt Sebastian Podwojewski, Head of Communications der Dr. Peters Group. „Entscheidend ist der Dreiklang aus Prospekt, Produktinformation und den dort dargelegten Prognosen. Vertriebspartner und Anleger interessiert vor allem, mit welcher jährlichen Auszahlung vor Steuern bezogen auf das Kommanditkapital zu rechnen ist. Hinzu kommt die im Prospekt und in der Produktinformation gegebene Prognose zum Gesamtmittelrückfluss, die sich ebenfalls am Kommanditkapital bemisst. Zu guter Letzt wird die Bewertung des Track Records eines Emissionshauses in der jeweiligen Assetklasse hinzugezogen. Ist aus dieser erkennbar, dass ein Emissionshaus schon seit vielen Jahren mit Stabilität und Verlässlichkeit überzeugen kann, ist eine positive Anlageentscheidung sehr wahrscheinlich.“

Norman Lemke

Kritisch sieht Norman Lemke, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG, die Aussagekraft der BIB: „Leider ignoriert die vorgeschriebene Berechnungsmethodik die Vielfältigkeit der Produktkonzepte insbesondere mit Blick auf die Kapitalbindung. Wir müssen so tun, als würde das gesamte Kapital eines Anlegers an Tag eins eingezahlt und am allerletzten Tag der Laufzeit inklusive Gewinne wieder ausgezahlt werden. Diese Methodik berücksichtigt weder spätere Zeichnungszeitpunkte noch die Anlage per monatlichem Ratensparplan, bei dem das Anlagekapital über mehrere Jahre eingezahlt wird. Zudem erfolgt die Kapitalrückzahlung bei unseren Dachfonds nicht auf einen Schlag ganz am Ende der Laufzeit. Stattdessen zahlen wir schon Jahre zuvor in Tranchen an die Anleger aus. Am tatsächlichen Gesamtergebnis, also der Vervielfältigung des Anlegerkapitals, ändern die Vorgaben nichts. Allerdings führen sie in unserem Fall zu künstlich heruntergerechneten, annualisierten Renditen, die die tatsächliche Kapitalbindung ignorieren.“

Fabian Spindler

Florian Spindler, Geschäftsführer der Jamestown US-Immobilien GmbH, sieht die Vergleichbarkeit von Anlageofferten stark eingeschränkt:  „Jamestown erläutert im Basisinformationsblatt die Grundlagen für das mittlere Szenario sowie die Anpassungen für das pessimistische und optimistische Szenario. Im Mittleren Szenario wird eine Ausschüttung von vier Prozent pro Jahr und einmalig 110 Prozent aus Nettoverkaufserlösen unterstellt, bezogen auf die Laufzeit von zehn Jahren. Da es keine Regelung über die anzupassenden Parameter und auch keine Verpflichtung zur Offenlegung der Szenario-Parameter gibt, ist die Vergleichbarkeit verschiedener Angebote stark eingeschränkt. Daher sollten Anleger die jeweiligen Produkte auf Grundlage der jeweiligen Eigenschaften und Investitionsstrategien sowie des Risiko-Rendite-Profils individuell bewerten.“

Jürgen Göbel

Unzufrieden ist auch Jürgen Göbel, Geschäftsführer des Asset Managers Euramco Holding GmbH: „Die Vorgaben der Delegierten Verordnung geben für das BIB zwingend eine Berechnungsmethode vor, die nach unserer Meinung nicht die Realität abbildet, da sie einem Zerobond entspricht. Der Anleger erhält jedoch gemäß Prognoserechnung laufende jährliche Ausschüttungen. Diese unterschiedlichen Methoden (Prospekt versus BIB) führen aus unserer Sicht nicht nur zu einer falschen Darstellung und sondern auch zu einer Verunsicherung der Anleger, die diese Berechnungen in der Regel nicht nachvollziehen können und zudem zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung der Renditeprognosen im BIB gegenüber den prospektierten Werten. Für eine korrekte Berechnung sehen wir eher die klassische IRR-Methode als geeignet an, die aber laut oben genannter Delegierten Verordnung leider nicht zulässig ist.“

Thomas Zimmermann

Auch für Thomas Zimmermann, Head of Investment Management Private Equity/ Private Real Estate bei WealthCap, sind die Vorgaben der Delegierten Verordnung nicht für jedes Produkt passend: „Bei den Renditeangaben im Basisinformationsblatt ist zu beachten, dass diese der dafür gesetzlich vorgeschriebenen Methode (BIB-Methode) entspricht. Diese unterstellt (fiktiv) – im Gegensatz zur IRR-Methode – eine vollständige Kapitalbindung über die gesamte Fondslaufzeit hinweg und passt damit unserer Meinung nach nicht zum Konzept eines Private Equity Investments. Die Investitionsstrategie mit dem Fokus auf Risikoreduzierung sieht jedoch eine zeitliche Streuung der Investitionen über mehrere Jahre vor und demzufolge eine sukzessive Einzahlung des Anlegerkapitals entsprechend des Investitionsfortschritts. Auch Ausschüttungen an die Anleger erfolgen konzeptionell nicht einmalig am Ende der Laufzeit, sondern verteilt bereits über die Fondslaufzeit hinweg.

Die Gesamtausschüttungen beruhen zudem aus von Wealthcap hergeleiteten Rückflussprofilen aus historischen Performance-Daten von vergleichbaren Buy-out Fonds und sind konservativ angesetzt. Im Gegensatz zu Mitbewerbern interpretiert Wealthcap die regulatorischen Rahmenbedingungen der PRIIP-Verordnung dahingehend, dass die Kosten auf Ebene der Zielinvestments bei der Kostenangabe explizit zu berücksichtigen sind. Bei der Prognoserechnung werden aber empirisch ermittelte Netto-Erfolgszahlen (das heißt Erfolgszahlen nach Kosten der Zielinvestments) zugrunde gelegt. De facto machen die Kosten auf Ebene der Zielinvestments den überwiegenden Anteil der Kosten aus.“

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