Analyse: Wie viel Garantie steckt noch in Rentenversicherungstarifen?
Anhaltend niedrige Zinsen setzen die kapitalgedeckte Altersvorsorge unter Druck. Langfristige (Zins-) Garantien werden für Lebensversicherer zur Herausforderung. Zugleich verliert der Höchstrechnungszins an Bedeutung. Mit 0,9 Prozent ab dem kommenden Jahr verspricht er, wenn überhaupt, nur noch einen marginalen Zugewinn. Produktentwickler reagieren auf diese Situation und bringen zunehmend Rententarife mit eingeschränkten Garantien auf den Markt. Das soll Spielraum für höhere Erträge schaffen. Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter der Ratingagentur Franke und Bornberg, begrüßt die neue Vielfalt: „Garantien kosten Rendite. Wer auf Garantien ganz oder teilweise verzichtet, verbessert die Chancen auf mehr Ertrag. Aber jeder sollte wissen, was er kauft. Nicht jedem Kunden werden die Einschränkungen bei Vertragsschluss verständlich erläutert. Deshalb übersetzen wir die hoch komplexen Garantieregelungen aus dem Kleingedruckten und stufen die Produkte in fünf Garantieklassen ein. So schaffen wir Transparenz für Vermittler und Verbraucher.“
Für die aktuelle Einstufung haben die Analysten der Ratingagentur insgesamt 964 Rententarife mit aufgeschobenen Leistungen untersucht. Davon erreichten 715 und damit knapp drei Viertel aller Tarife die beiden höchsten Garantieklassen A und B.
Franke und Bornberg misst Tarife an ihrer Substanz, also den vertraglich zugesicherten Leistungen. „Produkte nur nach dem Kapitalanlagemodell zu bewerten – ob Klassik, Hybrid oder Fonds – reicht heute nicht mehr“, erläutert Michael Franke. Die Ratingagentur simuliere keine rein hypothetischen Ertragsverläufe. „Unsere Garantieklassen zielen auf den Markenkern der privaten Rentenversicherung. Sie zeigen, wie viel Sicherheit, sprich Garantien, im jeweiligen Produkt steckt. Das erleichtert die Beratung und senkt das Haftungsrisiko. Schließlich muss der Vermittler den Nachweis für die geeignete Produktauswahl führen können“, weiß Franke.
In den neuen Produktinformationen und ihrer Chancen- und Risikoklassifizierung, die ab 2017 für staatlich geförderte Produkte gefordert wird, sieht die Ratingagentur keine Konkurrenz zu ihren Garantieklassen. Die faktenbasierte Bewertung von Franke und Bornberg werde den überwiegend wahrscheinlichkeitsorientierten Ansatz der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) perfekt ergänzen. Für die private Vorsorge (dritte Schicht) gibt es zudem keine staatlichen Vorgaben und damit bislang keine offiziellen Standards.
Kunden, die sich für Altersvorsorgeprodukte interessieren, werden von der eindeutigen Klassifizierung der Produkte profitieren, ist sich Franke sicher. Damit einher gehen müsse ebenso eine „Klassifizierung“ des Kunden, wenn das angebotene Produkt zu dessen Risikoprofil passen soll. Die Risikobereitschaft des Verbrauchers kann zum Beispiel mit einem speziellen Fragenkatalog erhoben werden. Für manche Vermittler werde dieser Fortschritt jedoch eine besondere Herausforderung darstellen, weil eine Fokussierung auf bestimmte Produkte oder Produktarten mit den neuen Klassifizierungen nicht mehr funktioniere. So könne beispielsweise ein und dasselbe Produkt bei unterschiedlichen Laufzeiten in verschiedenen Klassen landen. Gefragt seien daher systematische Beratungsprozesse, bei denen das Produkt nicht schon vorher feststehe. Die Garantieklassifizierung funktioniere technisch gestützt sowohl in der Offline- als auch in der Onlineberatung und schaffe eine Grundlage für Robo-Advising.
Quelle: Pressemitteilung Franke und Bornberg
Die Franke und Bornberg GmbH in Hannover analysiert und bewertet Versicherungsprodukte und –unternehmen. Das seit 1994 tätige Unternehmen beschäftigt über 70 Mitarbeiter. (mb1)