Assekurata-Analyse: Berufsunfähigkeitsversicherungen könnten sich verteuern

Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur geht in der Studie „Finanzkraft in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ der Frage nach, inwieweit sich die Zinsmisere im klassischen Lebensversicherungsgeschäft auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken könnte. Die nach dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) geänderte Mindestzuführungsverordnung (MindZV) spielt dabei eine große Rolle. Dadurch könnten die Risikoüberschüsse der BU-Versicherung in Gefahr geraten, die rund 30 Prozent der Prämie ausmachen. In der Folge sei eine entsprechende Verteuerung möglich, urteilt Assekurata.

Die Mindestzuführungsverordnung enthält Regelungen zur Beteiligung der Kunden an den Ertragsquellen des Lebensversicherungsgeschäfts. So müssen die Lebensversicherer ihre Kunden nun zu mindestens 90 Prozent am Risikoergebnis beteiligen, gegenüber 75 Prozent vorher. Damit habe sich die Dispositionsfreiheit über diese Ertragsquellen für die Unternehmen verringert. Zugleich habe der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer Querverrechnung geschaffen zwischen einem negativen Kapitalanlageergebnis und einem positiven  Risikoergebnis oder übrigen Ergebnissen. Auf diese Möglichkeit der Querverrechnung könnten die Unternehmen ohne die explizite Zustimmung der BaFin zurückgreifen. Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse der Assekurata und Mitautor der Studie, ist davon überzeugt, dass die Gesellschaften im Ernstfall von dieser Option auch Gebrauch machen, um die Bilanz zu stärken und das Gesamtkollektiv zu stabilisieren. Dies könne sich für die BU-Versicherten als Nachteil erweisen.

Gerade in der BU-Versicherung entstünden durch vorsichtig angesetzte Rechnungsgrundlagen hohe Risikoüberschüsse, führt Assekurata aus. Diese fließen über die Überschussbeteiligung, in der Regel in der Form eines Sofortrabatts auf die Prämie, zum Großteil an die Kunden zurück. Heermann rät Kunden und Vermittlern dazu, bei Preisvergleichen in der BU-Versicherung neben der Nettoprämie stets auch die Bruttoprämie im Auge zu haben. Dieser Rat erhalte durch die Möglichkeit zur Querverrechnung im angespannten Zinsumfeld eine zusätzliche Relevanz. Es bestehe das Risiko, dass BU-Versicherte zur Verlustdeckung bei Altersvorsorgeprodukten implizit herangezogen würden.

In der Studie stellt Assekurata die Wirkungszusammenhänge im Detail dar und analysiert dabei eine Vielzahl von Kennzahlen zur Finanzkraft der Lebensversicherer auf Einzelunternehmensebene. Hierbei beziehen die Analysten auch neue Kennzahlen mit ein, die durch die Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen gemäß § 11 MindZV erstmals darstellbar sind. Damit sollen insbesondere eine Gegenüberstellung der gesamten Ertragspotenziale mit den bestehenden Rechnungszinsanforderungen ermöglicht werden.

Quelle: Pressemitteilung Assekurata

Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH mit Sitz in Köln führt ausschließlich Rating-Verfahren durch, bei denen die Vertreter der gerateten Einheit der Agentur einen schriftlichen Auftrag zu Erstellung des Ratings gegeben haben. Das interne, interaktive Unternehmensrating von Assekurata bewertet Versicherungsunternehmen aus Kundensicht. Das Rating ist jeweils ein Jahr gültig und bedarf dann einer Aktualisierung. (AZ1)

www.assekurata.de

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