BaFin-Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2020 veröffentlicht

Die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2020 veröffentlicht. Der Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über die gestiegenen Fallzahlen im Jahr 2020 und die Verteilung auf die unterschiedlichen Themenbereiche. Er orientiert sich an den Vorgaben der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) sowie an der Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBInfoV).

Abrufbar ist der Bericht auf der Internetseite der BaFin im Bereich der Schlichtungsstelle. Einige der Ergebnisse: Bereits im Sommer 2020 hatte die Menge der Eingaben mit über 200 Eingängen den Rekord aus dem Jahr 2019 deutlich überstiegen. Mitte Dezember wurde dann sogar die Fallzahl von 300 überschritten. Insgesamt erhielt die Schlichtungsstelle bei der BaFin im Jahr 2020 genau 279 Eingaben von Verbrauchern sowie 32 Anfragen. Die Anfragen bezogen sich beispielsweise auf Zuständigkeiten, Informationen zum Verfahren, Zahlen und Daten.

Daneben erhielt die Schlichtungsstelle 35 Schreiben, die nicht als Eingaben bearbeitet werden konnten. Diese Schreiben wurden der Schlichtungsstelle zum Beispiel nur zur Kenntnis geschickt oder der Adressat war nicht identifizierbar. Die meisten dieser Eingänge wurden an zuständige Stellen im Haus weitergeleitet.

Im Jahr 2020 betraf die Mehrheit der Eingaben Bankgeschäfte (151), gefolgt von Versicherungsgeschäften (25) und Wertpapiergeschäften (41). Bei knapp einem Drittel der Eingaben (78) war nicht die Schlichtungsstelle bei der BaFin zuständig. In der überwiegenden Zahl der Fälle konnte allerdings an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle weitergeleitet oder zumindest an eine andere Stelle verwiesen werden.

Mit 42 Fällen erreichte die Zahl der grenzüberschreitenden Streitigkeiten laut BaFin eine deutlich höhere Marke als 2019. Dabei befasste sich der mehrheitliche Teil dieser Eingaben mit Problemen zwischen in Deutschland lebenden Verbrauchern und Unternehmen, die außerhalb von Deutschland ansässig sind. (DFPA/mb1)

Quelle: Meldung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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