BVK mahnt Vergleichsportal Check24 ab

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mahnt das Internetvergleichsportal Check24 ab. Der BVK sieht sich durch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass Internetvergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler. In der Praxis werden diese gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht ausreichend erfüllt.

„Die Abmahnung ist somit ein konsequenter Schritt des BVK, seinem gerade erst von der Jahreshauptversammlung in Rostock verabschiedeten Leitantrag und seinem veröffentlichten Positionspapier zu Vergleichsportalen umgehend Taten folgen zu lassen", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die zentrale Forderung des BVK ist schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale", so der BVK-Präsident. Hierzu zählen die deutliche Übermittlung der Statusinformation in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratungsdokumentation.

Diese gesetzlichen Vorschriften werden laut BVK von Vergleichsportalen wie Check24 bisher nur unzureichend erfüllt. Der BVK setzt sich nun aktiv für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher ein. Zudem soll einer Marktungleichbehandlung im Interesse aller Versicherungsvermittler entgegengewirkt werden. Die bisherige Geschäftspraxis von Check24 bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen über das Internetvergleichsportal stellt zudem aus Sicht des BVK einen Verstoß gegen bestehendes Lauterkeitsrecht, geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dar.

„Ob es nun auch zu einem Musterprozess kommen wird, ist maßgeblich von der zukünftigen Geschäftspraxis von Check24 abhängig", betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 10.000 Direktmitglieder und rund 40.000 Organmitglieder. (mb1)

www.bvk.de

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