Continentale Leben: Für den Pflichtzuschuss zur Betriebsrente gibt es unkomplizierte Lösungen
Viele Unternehmen tun sich mit den Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch schwer. Eine der wesentlichen Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG): Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Betriebsrente wird verbindlich. Ab 1. Januar 2019 gilt dies für neue Verträge zur Entgeltumwandlung, für bestehende wird der Pflichtzuschuss ab 2022 wirksam. Allein mehr als zwölf Millionen vorhandene Zusagen zur Entgeltumwandlung müssen daher auf den Prüfstand. Die Continentale Lebensversicherung hat dafür unkomplizierte Lösungen parat, die die Umsetzung erleichtern.
Der Pflichtzuschuss ist dann fällig, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Beiträge zur Sozialversicherung spart. Diese Ersparnis muss er grundsätzlich an seine Mitarbeiter weitergeben - oder pauschal 15 Prozent des umgewandelten Gehaltes. Alternativ kann er direkt 20 Prozent in die vereinbarte Altersversorgung seiner Mitarbeiter einbezahlen, denn so hoch ist in der Regel die durchschnittliche Ersparnis der Sozialversicherungsabgaben.
Die künftige Zuschusspflicht betrifft nahezu alle bestehenden Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Viele Versorgungswerke sind mehr als zehn Jahre alt. Jetzt ist ein geeigneter Zeitpunkt, sie um zeitgemäße bAV-Komponenten zu ergänzen und an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. „Es lohnt sich, den Zuschuss bei vorhandenen Verträgen frühzeitig zu gewähren“, so Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. „Dadurch wird die Belegschaft gleichbehandelt. Das trägt zur Zufriedenheit bei und stärkt die Verbundenheit mit dem Betrieb.“
Als langjährig erfahrener bAV-Anbieter hat die Continentale in puncto Pflichtzuschuss eine einfache Lösung entwickelt: Betriebe können die Beiträge für Direktversicherungen, die seit 2005 bei der Gesellschaft bestehen, um bis zu 20 Prozent erhöhen. Ist ein Zusatzschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart, ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Darüber hinaus können Arbeitgeber bei der Continentale Kleinstverträge im Kollektiv abschließen, wenn Mitbewerber die Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses nicht umsetzen können oder wollen. Die Aktion läuft noch bis Ende März 2019.
Quelle: Pressemitteilung Continentale
Die Continentale ist ein Versicherungskonzern mit Sitz in Dortmund. Muttergesellschaft ist die 1926 gegründete Continentale Krankenversicherung a.G., ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Weitere Konzerngesellschaften sind die Continentale Lebensversicherung AG, die Continentale Sachversicherung AG, die Europa Versicherungen AG, die Europa Lebensversicherung AG und die Deutsche Internet Versicherung AG. (TH1)