Garantien in der betrieblichen Altersversorgung: Zukunftsfähige Chancen und Möglichkeiten

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das bleibt so, auch wenn das wirtschaftliche Umfeld 2022 schwieriger geworden ist. Zum 1. Januar 2022 wurde der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent reduziert, mit Auswirkungen auch auf Neuabschlüsse in der bAV. Für Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial, ist eine hundertprozentige Beitragsgarantie in der bAV mit dem Niedrigzinsniveau nicht mehr darstellbar. Aber er sieht auch Chancen und zeigt zukunftsfähige Lösungen für die betriebliche Altersversorgung auf.

Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherer wurde zum 1. Januar 2022 von zuletzt 0,9 Prozent auf nun 0,25 Prozent reduziert. Er wird häufig auch als „Garantiezins“ bezeichnet. In den versicherungsförmigen Durchführungswegen, also Direktversicherung und Pensionskasse, je nach Ausgestaltung auch Pensionsfonds sowie bei rückgedeckten Unterstützungskassen, ist die Garantieleistung des Versicherers beziehungsweise der Pensionskasse ein maßgebliches Kriterium: für den Arbeitnehmer, weil es die Höhe der Versorgungsleistung beeinflusst, für den Arbeitgeber, da sich daraus gegebenenfalls das Risiko der sogenannten Subsidiär-(Nach)Haftung ableitet. Aber nicht nur der Durchführungsweg ist für die bAV ein entscheidender Parameter, auch die Zusageart. Möglich sind Beitragszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML), beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) und Leistungszusage. Während die Beitragszusage keinerlei Risiken für den Arbeitgeber bedeute – er zahlt nur den Beitrag, trägt für die sich daraus ergebende Versorgungsleistung jedoch keine Verantwortung oder Haftung – steht er bei der Leistungszusage für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein, egal wie hoch die Leistungen aus Versicherungen oder Pensionskassen sind.

Bei der BZML garantiert der Arbeitgeber, dass bei Eintritt des Versorgungsfalles mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung steht, um daraus die Versorgungsleistung für den Arbeitnehmer lebenslang zu zahlen. Beiträge für Risikoleistungen, wie Tod oder Berufsunfähigkeit, können dabei abgezogen werden. Das entspricht einer 100-prozentigen Bruttobeitragsgarantie. „Forscher des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften an der Uni Ulm haben schon im Sommer 2021 ausführlich dargestellt, dass ein Versicherer beziehungsweise eine Pensionskasse eine 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie bei einem Rechnungszins von 0,25 Prozent selbst bei Laufzeiten von 30 und mehr Jahren nicht abbilden kann“, erklärt Hoppstädter. Der Versicherer könne also nicht garantieren, dass das eingezahlte Kapital bei Eintritt des Versorgungsfalles zur Verfügung steht. Aber genau für diese Garantie stehe der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer ein. Ein Risiko, das die wenigsten Arbeitgeber freiwillig auf sich nehmen, wenn sie sich dessen bewusst sind.

Bei der BOLZ wird der vom Arbeitgeber gezahlte Beitrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in eine Versorgungsleistung umgerechnet. Im Vergleich zur BZML gibt es in der BOLZ keine Bruttobeitragsgarantie in Höhe von 100 Prozent. Nahezu alle bAV-Versicherer bieten mit dem neuen Rechnungszins daher nur noch Produkte als BOLZ an. Aber auch dort sei eine 100-prozentige-Bruttobeitragsgarantie nicht finanzierbar. „Die Zeit hoher Garantiezinsen ist ebenso vorbei wie die Zeit der 100-prozentigen Bruttobeitragsgarantie“, sagt Hoppstädter, sieht aber für die Versorgungsberechtigten die Chance auf höhere Versorgungsleistungen. „Bei geringeren Garantiezinsen und bei geringerem Niveau der Bruttobeitragsgarantien heißt das konkret, dass der Versicherer beziehungsweise die Pensionskasse anders am Kapitalmarkt anlegen kann, woraus sich durchaus Chancen auf höhere Versorgungsleistungen ergeben.“ (DFPA/mb1)

Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als spezialisierter Dienstleister für Lösungen rund um die Altersversorgung von Unternehmen und Versorgungseinrichtungen.

www.longial.de

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