GDV: Deutschlands Cyberresilienz stärken

Das Bundesministerium des Inneren hat am 9. Dezember 2020 einen Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vorgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Gelegenheit zur Kommentierung gerne wahrgenommen.

Die Versicherungswirtschaft begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Cyberresilienz Deutschlands zu stärken. Der vorliegende Entwurf bilde dafür einerseits eine wichtige Basis. Andererseits ist IT- beziehungsweise Cybersicherheit kein rein nationales Thema. Die EU-Kommission hat als Bestandteil ihrer digitalen Finanzstrategie jüngst den Entwurf einer EU-Verordnung zur digitalen Resilienz im Finanzsektor zur Konsultation gestellt. Diese erhebt den umfassenden Anspruch, einen einheitlichen und unmittelbar geltenden Rechtsrahmen für die Überwachung und Minimierung von Risiken aus der Nutzung von Informations- und Kommunikationsrisiken (ICT) zu schaffen.

Eine bislang erfolgreiche Kooperation zwischen Behörden und Wirtschaft dürfe nicht durch eine unverhältnismäßige Bürokratisierung gefährdet werden. Die mit dem Gesetzentwurf verbundenen negativen Effekte – wie erheblicher Kostenzuwächse bei Unternehmen, der Gefahr von Doppelregulierung und Unsicherheiten – stehe keine signifikante Erhöhung des IT-Sicherheitsniveaus gegenüber. Es sei zudem zu befürchten, dass sich die zusätzliche Komplexität negativ auf die Investitionen der Unternehmen auswirke. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 446 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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