GDV: "EIOPA-Vorschläge zu Berichtspflichten gehen in die richtige Richtung"

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat Überarbeitungsvorschläge für die Solvency-II-Berichterstattung zur Diskussion gestellt. Nach Meinung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) enthalten die Vorschläge viele positive Aspekte, kritisch sieht der GDV jedoch die Elemente, die die Berichterstattung noch komplexer machen könnten.

In der nunmehr dritten Konsultationswelle zu den Berichtspflichten im Solvency-II-Review 2020 hat die EIOPA viele Anliegen der Versicherungsbranche aufgegriffen. Eine abschließende Bewertung der Vorschläge ist zwar nach Einschätzung des GDV noch nicht möglich, da einige Punkte nur grob umrissen und nicht im Detail ausgeführt sind. Grundsätzlich positiv sei allerdings die von der EIOPA angeregte Einführung eines zweistufigen Verfahrens zur Anpassung der Solvency-II-XBRL-Taxonomie.

Auf der Haben-Seite stehe laut GDV zudem, dass die EIOPA die finalen technischen Anforderungen eher als bislang geplant veröffentlichen will und den Zeitplan zur Veröffentlichung der Validierungsregeln beibehält. Der GDV schlägt in diesem Zusammenhang die Einführung einer „Frozen Zone“ vor, in der keine Anpassungen - außer Deaktivierungen von Validierungsregeln - erfolgen dürfen, um den Unternehmen Stabilität für die Umsetzung und erstmalige Anwendung geänderter technischer Anforderungen zu gewähren.

Wichtig sei auf der anderen Seite, dass sich die Komplexität der technischen Berichts- und Offenlegungsanforderungen nicht zusätzlich erhöht. Ein Kritikpunkt ist laut GDV dabei unter anderen die vorgeschlagene Einführung eines einheitlichen maschinenlesbaren Formats für den SFCR.

Um die Sichtbarkeit des SFCR zu erhöhen, ist es aus Sicht des Verbandes akzeptabel, im Rahmen des regulären Reportings die Weblinks zu den Berichten der Aufsicht beziehungsweise EIOPA zur Verfügung gestellt werden können. Die Entwicklung eines Verzeichnisses aller veröffentlichten Berichte lehnt der GDV hingegen ab, da die Unternehmen letztlich verantwortlich für den Inhalt des SFCR bleiben und dieser daher nur auf der Unternehmensseite selbst veröffentlicht werden sollte. (DFPA/TH1)

Quelle: Stellungnahme GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 442 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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