GDV: "Nachbesserungen an den bAV-Regelungen sind wünschenswert"
Bundestag und Bundesrat haben der Grundrente zugestimmt. Mit dem Gesetz kommen auch Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Einige Punkte daran sollte der Gesetzgeber dennoch nachbessern, schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Stellungnahme.
Positiv ist laut GDV zum Beispiel die vorgesehene Aufstockung des maximalen bAV-Förderbetrags für Geringverdiener von 144 Euro auf 288 Euro, ebenso die flankierende Erhöhung der Steuerfreistellung der Arbeitgeberbeiträge. Die Anhebung der Einkommensgrenze auf 2.575 Euro pro Monat erreicht mehr Arbeitnehmer und macht die bAV für Arbeitgeber planungssicherer.
Gleichwohl sind nach Überzeugung des GDV noch einige Nachbesserungen an den bAV-Regelungen wünschenswert. Ausdrücklich klargestellt werden sollte laut GDV, dass Arbeitgeberbeiträge im Rahmen sogenannter Matching-Modelle förderfähig nach § 100 EStG sind. Notwendig seien zudem Lösungen für „Altfälle“ und ein Abbau arbeitsrechtlicher Hemmnisse, damit die Geringverdienerförderung noch praxisnäher und im Ergebnis wirksamer wird.
Nach dem beschlossenen Ausbau der gesetzlichen Rente sei nun vor allem eine Stärkung der ergänzenden Altersvorsorge erforderlich. Fast 20 Jahre nach Einführung der Riester-Rente sollte diese zeitgemäß weiterentwickelt werden. Der BMF-Dialog mit Anbietern, Verbraucherschützern und Sozialpartnern habe dafür gute Grundlagen geschaffen. Dass mutige Reformen neue Impulse für mehr ergänzende Vorsorge bringen, habe das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gezeigt. (DFPA/TH1)
Quelle: Stellungnahme GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 442 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.