GDV regt Vertiefung der Kapitalmarktunion an

„Um Regulierung effizienter zu machen, sollten die Regeln auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene besser koordiniert werden“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Wo ein europäisches Regelwerk eingeführt wird, können bestehende nationale Regeln abgebaut werden.“

Als zentralen Baustein auf dem Weg „zu mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Resilienz in Europa“ nannte Asmussen die Fortentwicklung der Kapitalmarktunion. Obwohl seit über zehn Jahren daran gearbeitet wird, seien die Fortschritte überschaubar und der europäische Finanzmarkt bleibe fragmentiert. „Um die Kapitalmarktunion weiterzuentwickeln, müssen nationale Interessen zugunsten einer größeren europäischen Idee zurückgestellt werden”, fordert Asmussen. „Denn ein großer und liquider Kapitalmarkt ist ein zentraler Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Standortwettbewerb.“

Als Beispiel für eine vertiefte Kapitalmarktunion nennt Asmussen den Investorenschutz. „Wir sollten möglichst schnell ein neues Instrumentarium zur Beilegung grenzüberschreitender Investitionsstreitigkeiten finden. Unser Vorschlag ist hier die Einrichtung eines EU-Investitionsgerichts oder eines EU-Ombudsmannverfahrens“, sagt Asmussen. Eine eigene Erhebung des Verbandes zeigt, wie stark die Regulierungsdichte für Versicherer insbesondere auf EU-Ebene angestiegen ist. Vor diesem Hintergrund wirbt der GDV für eine Trendumkehr. „Wir Versicherer schlagen ein strukturiertes Programm für effiziente Regulierung vor, das aus unserer Sicht großes Potential für Verbesserungen birgt. Zusätzlich regen wir eine Inventur und Revision der steuerlichen Vorschriften an und haben neun Vereinfachungsvorschläge vorbereitet.“

Als zentrales Beispiel nennt Jurecka die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zwölf ESRS genannte Berichtsstandards geregelt wird: „Bei der CSRD-Neuregelung ist es dem Regulator leider nur sehr eingeschränkt gelungen, sich auf die wirklich relevanten Inhalte und Kennzahlen zu begrenzen.“ Daher werden die ersten CSRD-Berichte für das Geschäftsjahr 2024 auch sehr umfangreich ausfallen.

Da das Regelwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung noch nicht abgeschlossen ist, schlägt der GDV vor, zu prüfen, ob weitere sektorspezifische Berichtsstandards notwendig sind. „Wenn das so ist, sollten Überschneidungen zwischen den sektorübergreifenden und -spezifischen Standards unbedingt vermieden werden“, sagt Jurecka. Reformbedarf sieht der Verband auch bei der Berichterstattung zu Solvency II. Dort müssen die Versicherer jährlich in Solvency and Financial Condition Reports (SFCR) Verbraucher und Öffentlichkeit über die Solvabilität und Finanzlage informieren. „Der Bericht ist für Verbraucher aufgrund seiner Länge und Detailtiefe ungeeignet“, sagt Jurecka. „Wir schlagen daher vor, den SFCR in seiner jetzigen Form abzuschaffen“, so Jurecka. Stattdessen sollten Unternehmen verpflichtet sein, ihre Solvenzquote auf der Unternehmenswebsite zu veröffentlichen. (DFPA/mb1)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 470 Mitgliedsunternehmen zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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