GDV: Versicherte können auf anhaltend hohe Leistungsquote bauen
Auf die Berufsunfähigkeitsversicherung ist laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Verlass: Mit knapp über 77 Prozent haben die Versicherer einen Großteil der Leistungsanträge bewilligt. Die Quote blieb damit im Vergleich zu 2014 konstant. Das zeigen die aktuellsten verfügbaren Daten für 2015.
Die durchschnittliche Rente, die die Betroffenen erhielten, liegt demnach laut GDV bei 7.551 Euro. Darin enthalten sind auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit, die als Zusatzversicherung vereinbart wurden – beispielsweise ergänzend zu einer Risikolebensversicherung. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Rentenversicherung wird nur jedem zweiten Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente stattgegeben. Wenn private Versicherer nicht leisten, liege das in der Hälfte der Fälle daran, dass Versicherte keinen schriftlichen Leistungsantrag einreichen oder den Dialog mit dem Versicherer während der Prüfung seines Leistungsantrags abbrechen. Dies könne vielfältige Ursachen haben – beispielsweise eine zwischenzeitliche Verbesserung des Gesundheitszustands des Versicherten. Ein Viertel aller Ablehnungen basiere darauf, dass die Berufsunfähigkeit der Versicherten nicht über dem vereinbarten Grad liegt – in den meisten Fällen handelt es sich um 50 Prozent.
In der weit überwiegenden Zahl der Fälle genehmigten die Versicherer die Anträge der Versicherten auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Es sei allerdings im Interesse der Versichertengemeinschaft, dass Leistungen nicht ungerechtfertigterweise ausgezahlt werden. Um auch in komplexen Fällen eine faire Entscheidung über Leistungsanträge treffen zu können, holten Versicherer bei Bedarf die Meinung von Experten, wie beispielsweise Fachärzten, ein. Ein Gutachten beauftragen die Versicherer in knapp sechs Prozent aller Fälle. In rund 60 Prozent der Fälle führe das Gutachten dazu, dass im Sinne der Versicherten entschieden und Leistungen gezahlt werden.
Der Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente variiere von Fall zu Fall. Im Durchschnitt vergehen dabei laut GDV 111 Tage. Darin enthalten ist unter anderem die Zeit, die der Versicherte für die Antragstellung inklusive der erforderlichen Unterlagen benötigt und die gegebenenfalls weitere Gutachten oder Stellungnahmen in Anspruch nehmen.
Die vorstehenden Daten hat der GDV von Mitgliedsunternehmen erfasst, die zusammen über 80 Prozent des Marktes repräsentieren. Im Berichtsjahr 2016 haben die deutschen Lebensversicherer insgesamt 3,6 Milliarden Euro Kapital- und Rentenleistungen (2015: 3,44 Milliarden Euro) zur Invaliditätsabsicherung aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ausgezahlt.
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 524.000 Mitarbeitern, 431 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,31 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)