Gothaer mit neuer Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein regelmäßiges Einkommen sichert den Lebensunterhalt und sorgt für Unabhängigkeit. Was aber, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann? Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer schützt im Ernstfall vor den existenziellen Folgen. Die neuen Produkte „SBU Premium“ mit und ohne AU ersetzen die bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherungen „SBU Premium“ und „SBU Plus“. Auch die bestehenden Tarife „BU Invest“ und „Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice“ wurden optimiert. Frühester Versicherungsbeginn ist der 1. Juli 2023.
„Ob Elternzeit, Teilzeit oder Sabbatical – die Arbeitswelt ist flexibler denn je, das sehen wir als Arbeitgeber, aber auch als Versicherer“, erklärt Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung. „Dieser Flexibilität müssen wir auch beim Thema BU gerecht werden. Wir sind sehr stolz darauf, die erste Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Work-Life-Balance-Option auf den Markt zu bringen“, so Kurtenbach. Das bedeutet: Reduziert ein Versicherungsnehmer die Arbeitszeit, kann auch die BU-Rente maximal im gleichen Verhältnis prozentual abgesenkt werden. Das verringert auch den Beitrag. Wird die Arbeitszeit erhöht, kann die BU-Rente ebenfalls im gleichen Verhältnis aufgestockt werden – ohne erneute Risikoprüfung. Die Anpassung ist beliebig oft möglich. „Wer schon einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kennt das Prozedere: Fragebögen müssen ausgefüllt und Angaben zu Behandlungen oder Erkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre gemacht werden“, so Kurtenbach. „Um den Aufwand für Kundinnen und Kunden zu verringern, haben wir die Abfragezeiträume stark gekürzt“, führt er aus. Für die neue SBU werden bei stationärer Behandlung nur noch die letzten fünf Jahre (bislang zehn Jahre) und bei ambulanter Behandlung die letzten drei Jahre (bislang fünf Jahre) abgefragt. Vereinfacht wurde auch die Frage nach den Freizeitaktivitäten – lediglich Extremsportarten müssen nun noch im Antrag angegeben werden.
Versicherungsnehmer seien auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von mindestens vier Monaten und für voraussichtlich weitere zwei Monate erhalten sie insgesamt bis zu drei Jahre lang die monatliche BU-Rente. „Wir haben unsere Arbeitsunfähigkeitsleistungen von bisher 18 auf 36 Monate verdoppelt. Mit dieser Leistungsdauer und entkoppelt von der Pflicht, einen Antrag auf Berufsunfähigkeit zu stellen, bieten wir unseren Versicherten deutlich mehr Leistungen und vereinfachen den Prozess“, erläutert Kurtenbach. „Sollten in Ausnahmefällen weitere externe, fachärztliche Gutachten von uns angefordert werden müssen, kann dies den Bearbeitungsprozess weiter verlängern“, ergänzt er. Aber die neue SBU schaffe Sicherheit: Die neuen SBU-Tarife zahlen Versicherungsnehmern während der Wartezeit auf durch die Gothaer beauftragte Gutachten bis zu fünf Monate lang die BU-Rente. „Die ausgezahlten Leistungen dürfen behalten werden – auch wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeit nicht bewilligt wird“, führt Kurtenbach aus. (DFPA/mb1)
Die Gothaer Versicherungen bilden einen Versicherungskonzern, dessen Muttergesellschaft die Gothaer Versicherungsbank VVaG mit Sitz in Köln ist. Die Unternehmensgruppe wurde im Jahr 1820 gegründet.