Kölner Pensionskasse übernimmt Hoffmann´s Pensionskasse
Die Kölner Pensionskasse hat rückwirkend zum 1. Januar 2014 die Hoffmann´s Pensions- und Unterstützungskasse, Bad Salzuflen, übernommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Bestandsübertragung zugestimmt. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit folgt damit seiner erklärten Strategie, die Verwaltung weiterer Versorgungseinrichtungen sowie die Versichertenbestände anderer Kassen zu übernehmen. Die Mitgliederversammlung der Hoffmann´s Pensionskasse hat die Bestandsübertragung auf die Kölner Pensionskasse einstimmig am 25. November 2014 beschlossen.
Doris Strasas, Vorstandsvorsitzende der Hoffmann’s Pensionskasse: „Wir haben uns bewusst für die Kölner Pensionskasse entschieden. Wir sind zu der Entscheidung gekommen, dass wir mit der Kölner Pensionskasse den bestmöglichen Partner gewählt haben. Für unsere Mitglieder war diese Leistungsfähigkeit, die unter Beachtung größtmöglicher Sicherheit bei den Kapitalanlagen bereitgestellt wird, entscheidend.“
„Beide Unternehmen passen gut zueinander, weil es sich um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit handelt. Mit der Bestandsübertragung können wir die Leistungsfähigkeit beider Pensionskassen innerhalb der Kölner Pensionskasse bündeln“, so Christof Heinrich, Vorstandssprecher der Kölner Pensionskasse. Eine Bestandsübertragung sorge dafür, dass die Versorgungen der Mitglieder unabhängig vom Versorgungsträger weiter existieren. Dieser Mechanismus sei im weitesten Sinne mit einem Sicherungsfonds vergleichbar und bietet den Mitgliedern ein Höchstmaß an Sicherheit.
Quelle: Pressemitteilung Kölner Pensionskasse
Die Kölner Pensionskasse VVaG mit Sitz in Köln wurde 2002 gegründet. Sie ist eine branchenungebundene Pensionskasse, die allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern offen steht. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), ist die Kölner Pensionskasse keinen fremden Anteilseignern verpflichtet. Die erwirtschafteten Überschüsse der Kasse stehen ausschließlich den Versicherten des Versicherungsvereins zu. (JF1)