Longial entwickelt eigenen Pensionsplan
Die Europäische Zentralbank (EZB) sendet erste Signale, dass die Zinswende kommt – aber für Pensionsrückstellungen ist noch lange kein Ende der Niedrigzinsphase in Sicht, so heißt es bei Longial. Die Konsequenzen für Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen: weiterhin hohe Zuführungen zu den Rückstellungen und Belastungen der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung. Wie sollen betroffene Arbeitgeber handeln, die den Teufelskreis aus sinkenden Zinsen und steigenden Pensionsrückstellungen verlassen wollen? Eine liquiditätsschonende Lösung stelle die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen beispielsweise auf einen Pensionsfonds dar. Daher hat Longial einen eigenen Pensionsplan innerhalb eines Pensionsfonds entwickelt. Er übernimmt alle Pensionsverpflichtungen eines Unternehmens: laufende Leistungen oder Anwartschaften, lebenslange Renten- oder einmalige Kapitalleistungen sowie Alters- oder vorzeitige Versorgungsleistungen.
„In Zeiten niedriger Zinsen stehen Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen vor besonderen bilanziellen Herausforderungen“, sagt Michael Hoppstädter, Geschäftsführer von Longial. „Die Pensionsrückstellungen steigen unaufhörlich. Jahr für Jahr wird das Geschäftsergebnis über Gebühr durch den sinkenden Rechnungszins bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen belastet, ohne dass sich an der eigentlichen Versorgungszusage etwas ändert. Und die Mehrbelastungen können noch nicht mal steuerlich berücksichtigt werden“, so Hoppstädter. Selbst die Reform des § 253 im Handelsgesetzbuch (HGB) im März 2016, bei der das Verfahren zur Berechnung des Diskontierungssatzes von einem sieben- auf einen zehnjährigen Durchschnittszins umgestellt wurde, habe den Unternehmen nur eine kurze Zeit zum Luftholen verschafft. Der neue zehnjährige Durchschnittszins falle inzwischen ähnlich dramatisch wie der alte siebenjährige. Die Folge: Seit 2017 kehrt die Zinsschmelze mit aller Macht zurück. Für Unternehmen mit Pensionszusagen könne die Auslagerung der Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds einen liquiditätsschonenden Ausweg aus dem Teufelskreis bieten.
Entscheiden sich Unternehmen für einen Pensionsfonds, bedeute dies, dass für den dahin übertragenen Teil der Versorgungsverpflichtungen die nach HGB gebildeten Pensionsrückstellungen aufgelöst und in den Anhang zur Bilanz verschoben werden. Verändern sich zukünftig die Pensionsverpflichtungen aufgrund neuer Rechnungsgrundlagen – insbesondere im Rechnungszins – so sei dies nicht mehr erfolgswirksam. Das heißt: Sie stellen keinen Aufwand mehr dar, der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen werden muss. „Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der ‚Immunisierung der GuV‘ vor künftigen Rechnungszinsreduzierungen“, erläutert Hoppstädter. Der „Longial Pensionsplan“ habe den Anspruch, sowohl bei der Ersteinrichtung als auch im weiteren Verlauf besonders kostengünstig zu sein. „Dabei setzen wir zusätzlich auf Transparenz – auch und vor allem bei den Kosten. Die ,verstecken‘ wir nicht in den zu zahlenden Einmalprämien, sondern stellen sie dem Kunden ganz offen dar“, so Hoppstädter. Auch für die Steuerung der für die Auslagerung erforderlichen Liquidität halte der Pensionsplan Lösungen bereit. So bestehe zum Beispiel die Möglichkeit, die erforderliche Einmalprämie über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu strecken.
Eine weitere Stärke des „Longial Pensionsplans“ seien die beteiligten Partner, wie die Ergo Pensionsfonds AG und die MEAG, die vier Spezial- beziehungsweise institutionelle Fonds stellt.
Quelle: Pressemitteilung Longial
Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als Pensionsberater mittelständischer Unternehmen. (mb1)
www.longial.de