Neue BU-Leistungspraxisstudie 2020 veröffentlicht
Bereits zum fünften Mal legt das Analysehaus Franke und Bornberg eine BU-Leistungspraxisstudie vor. Bei keiner der untersuchten Gesellschaften fanden die Analysten Anhaltspunkte für Leistungsverweigerung mit System. Knapp 80 Prozent aller abgeschlossenen Regulierungen endeten mit einer Anerkennung der Leistungspflicht. Zieht man nur Fälle heran, bei denen die versicherte Monatsrente mindestens 300 Euro beträgt, liegt die Leistungsquote bei 76,4 Prozent, so Franke und Bornberg. Dass Versicherer knauseriger werden, wenn die Rente eine bestimmte Höhe erreicht, bestätige sich auch oberhalb der 300 Euro nicht. Das zeige die detaillierte Auswertung der Leistungsquoten nach Rentenhöhe. Allerdings sind Monatsrenten über 2.700 Euro selten anzutreffen.
Die meisten Ablehnungen erfolgen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad (in der Regel 50 Prozent) nicht erreicht wird. Auf diesen Sachverhalt entfallen mehr als die Hälfte aller negativen Entscheidungen (55 Prozent). Besonders häufig bewilligt werden Berufsunfähigkeitsrenten für Versicherte zwischen dem 46. Und 58. Lebensjahr. Bei jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 35 Jahren liegt die Ablehnungsquote deutlich über dem Durchschnitt. Das ist vor allem auf die Wirkung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen. Fast die Hälfte aller Ablehnungen (47 Prozent) wegen Verletzung der Anzeigepflicht entfallen auf diese Altersgruppe.
Leistungsauslöser Nummer eins waren auch 2018 psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen. Sie stellen mehr als ein Viertel aller Anerkennungen (26,6 Prozent). Es folgen Krankheiten des Muskel- Skelett-Systems (23,8 Prozent). Krebserkrankungen, in Statistiken als „Bösartige Neubildungen“ geführt, rangieren auf Platz drei. Unsicher ist die Datenlage übrigens für Unfälle. Hier gibt es nicht immer eine eindeutige Abgrenzung zu Krankheiten, die aus einem Unfall resultieren.
Auch ein Blick auf Daten der gesetzliche Rentenversicherung DRV zeigt die wachsende Dominanz von psychischen Erkrankungen. Hier waren im Neuzugang 2018 sogar rund 36 Prozent aller Erwerbsminderungsrenten (EMR) von Männern und sogar 48,7 Prozent der EMR von Frauen auf psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen zurückzuführen. Der Vergleich zwischen privater BU und EMR zeigt: Die BU leistet häufiger als die EMR auch bei anderen Erkrankungen und die sorgfältige Gesundheitsprüfung zeigt Effekte.
Ziel der Studie ist es, Qualität transparent zu machen und die Regulierung und damit auch die BU insgesamt noch zu verbessern. Die Regulierungsstudie 2020 basiert auf Untersuchungsdaten für das Geschäftsjahr 2018. Diese Daten werden durch Stichproben vor Ort validiert, die im November 2019 erfolgten – also noch „vor Corona“. Teilgenommen haben die BU Versicherer Generali Deutschland (ehemals AachenMünchener), ERGO Vorsorge, HDI, Nürnberger und Zurich. Sie bieten rund 3,9 Millionen Kunden Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit. (DFPA/AZ)
Quelle: Pressemitteilung Franke und Bornberg
Die Franke und Bornberg GmbH in Hannover analysiert und bewertet seit 1994 Versicherungsprodukte und -unternehmen.