Nominierte für das schlechteste Versicherungsprodukt vorgestellt
In der Produktentwicklung sind die Versicherer kreativ – doch nicht alle neuen Tarife sind auch wirklich sinnvoll. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten (BdV) kürt daher seit 2015 jährlich das schlechteste Versicherungsprodukt zum „Versicherungskäse des Jahres“. Auch dieses Mal haben Verbraucher, Journalisten und Experten zahlreiche Vorschläge eingereicht, aus denen die Jury die drei aussichtsreichsten Kandidaten auf den Negativpreis ausgewählt hat. Zum zweiten Mal wird auch ein Publikumsliebling gewählt.
In die Endauswahl haben es - gelistet nach alphabetischer Reihenfolge des Tarifnamens – folgende Versicherungsprodukte geschafft: „Akkuschutz für E-Bikes“ der Wertgarantie SE Deutschland. Das Unternehmen bietet für den Akku als Verschleißteil eine Versicherungslösung an. Für fünf Euro im Monat erhält der elektrifizierte Radfahrer nach 13 Monaten Vertragslaufzeit unter anderem eine Deckung für Verschleiß des E-Bike-Akku. Die Ausschlussliste sei aber lang. Akkus für E-Bikes sind nicht günstig und der Ersatz kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Dies ist aber kein Grund für eine Versicherungsdeckung gegen Verschleiß. Wenn man bedenke, dass ein solcher Akku auch mal schnell 80.000 km halten kann.
Ebenfalls nominiert: „DFV-KombiSchutz“ der DFV Deutsche Familienversicherung. Der Kombischutz wird ohne Scheu als „Alles-Drin-Paket“ mit „sechs der wichtigsten Versicherungen überhaupt für die ganze Familie“ – und das zu einem „unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis“ beworben. Drin stecke allerdings eben nicht „alles“, sondern bloß ein Klassiker der Branche: ein Paket aus einer Privathaftpflicht und vielen anderen Sachversicherungen vom Unfall- bis hin zum Glasschutz.
Die „Nachhilfe-Versicherung“ der Astra Versicherung ist ebenfalls ein Kandidat für den „Versicherungskäse des Jahres“. Die Versicherung bietet für 29,99 Euro Jahresprämie einen Betrag von 400 beziehungsweise 600 Euro je nach Dauer für pädagogische Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes oder einer längeren Krankenhausphase. Wenn ein Kind krank ist, geht es in erster Linie um Genesung. Nicht um den schulischen Erfolg. Ist es länger krank, bestehen auch in dieser Zeit die Schulpflicht und das Recht auf Beschulung.
Verbraucher können bis zum 26. Juni 2024 für ihren Favoriten stimmen. Der „Versicherungskäse“ wird am 28. Juni 2024 – dem Tag der Versicherungen – im Rahmen einer Online-Veranstaltung verliehen. (DFPA/mb1)
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.