Pensionsfonds - Konkurrenz für Versicherer in der Verrentung von Betriebsrenten?
In einer öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses des Bundestags am 12. November 2015 wurde unter anderem darüber diskutiert, dass Pensionsfonds zukünftig nach eigenen Regeln Renten anbieten können sollten. Bislang ist das Verrentungssystem der Lebensversicherer die einzige Möglichkeit, aus einer angesparten Summe eine lebenslange Rente zu bilden. Der Bund der Versicherten (BdV) gab als geladener Experte eine eigene Stellungnahme ab und begrüßte dieses Vorhaben. „Wir hoffen darauf, dass sich jenseits der Verrentung nach Art der Versicherer eine echte Alternative etabliert“, erklärte Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Laut BdV begrüßten die geladenen Experten durchweg die neuen Planungen. In anderen Diskussionspunkten zur Umsetzung der EU-Portabilitätsrichtlinie zeigten sich jedoch unterschiedliche Sichtweisen. So forderte der BdV etwa eine jährliche Information der Arbeitnehmer über ihre betriebliche Altersvorsorge.
Das im Ausschuss diskutierte Gesetz ist notwendig, um bestimmte Vorgaben der EU zur betrieblichen Altersvorsorge in nationales Recht umzusetzen. Der BdV regt dabei auch an, Unverfallbarkeitsfristen und Mindestalter abzusenken. Auch sollte nach Ansicht des BdV eine Zwangsabfindung von bAV-Verträgen nicht so einfach sein. Hintergrund ist dabei, dass gerade die betriebliche Vorsorge oft auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst „Die betriebliche Altersvorsorge ist für viele die einzige Chance auf eine vernünftige Invaliditätsabsicherung. Der Zugang und das Beibehalten dieser Vorsorge ist aus diesem Aspekt besonders wichtig“, machte Kleinlein deutlich.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)