Rentenversicherungen in der bAV aufschieben?
Das wirtschaftsmathematische Institut Mensch & Kuhnert GmbH empfiehlt Beratungsgesellschaften und Versicherungsvermittlern, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für geschäftsführende Gesellschafter die Zahlungen aus Rentenversicherungen aufzuschieben.
Die Rentenversicherungen sollte demnach deutlich später zur Auszahlung kommen, als es das Ausscheiden aus dem Berufsleben vorzugeben scheint, so beispielsweise erst im 85. Lebensjahr. Hintergrund ist die Tatsache, dass die sehr verbreiteten Direktzusagen in der bAV häufig unterfinanziert sind. Die Unternehmen seien nicht verpflichtet, dafür laufend gesondertes Vermögen bereitzustellen, so dass die erforderlichen Mittel zu Rentenbeginn dann nicht zur Verfügung stehen.
Die Rentenversicherung sei vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartungen und als Hinterbliebenenabsicherung zwar eine geeignete Form zur Innenfinanzierung der bAV, aber sie entziehe dem Unternehmen von Beginn an Kapital. Wird die Rentenversicherung jedoch auf zum Beispiel das 85. Lebensjahr aufgeschoben, reduziert sie sich quasi auf eine Risikoversicherung gegen Langlebigkeit. Dadurch verringere sich auch die Kapitalanlagekomponente und das Kapital bleibe im Unternehmen. Im Gegenzug müsse das Unternehmen die laufenden Renten bis zum 85. Lebensjahr aus freien Mitteln finanzieren – damit bleibe auch steuerlich alles beim Alten. Ob das Kapital im Unternehmen effektiver investiert werden kann als beim Versicherer, obliege der Einschätzung des Unternehmers.
Stefan Kuhnert, Geschäftsführer der Mensch & Kuhnert GmbH: „Schon ab einer Verzinsung von 3,3 Prozent im Jahr ergeben sich Vorteile für das Unternehmen.“ Zudem sei die Hemmschwelle für das Unternehmen deutlich niedriger, auf diese Weise für den geschäftsführenden Gesellschafter vorzusorgen.
Quelle: Pressemitteilung: Mensch & Kuhnert
Die Mensch & Kuhnert GmbH wurde 2008 als wirtschaftsmathematisches Institut gegründet. Vorrangige Dienstleitungen sind die Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz für Pensions-, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen, sowie damit in Zusammenhang stehende Berechnungen. (mv1)