Reporting nach Solvency II: BaFin befreit Versicherer weiterhin von Teilen des unterjährigen Berichtswesens

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befreit Versicherer auch im kommenden Jahr von bestimmten Teilen der unterjährigen Berichtspflichten nach § 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Damit verlängert sie ihre entsprechenden Entscheidungen aus dem Jahr 2020. Diese hätten sich bewährt.

Aktuell arbeitet die Europäische Kommission am Review der Technischen Standards zur Übermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörden. Gleiches gilt für die Standards zu den Verfahren, Formaten und Meldebögen für den Solvabilitäts- und Finanzbericht. Eine Anwendung des Reviews soll voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2023 erfolgen. In Folge des Reviews wird die Befreiung im kommenden Jahr einer Überprüfung unterzogen. Bis dahin gelte die aktuelle Befreiung. Die BaFin wird die Unternehmen nicht gesondert informieren, individuelle Schreiben werden durch diese Veröffentlichung ersetzt.

Sofern die BaFin eine bereits erteilte Befreiung widerruft, informiert sie das betroffene Unternehmen bis spätestens zum 30. September 2022 schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail. Unternehmen, die sie erstmals für das Berichtsjahr 2023 teilweise von den unterjährigen Berichtspflichten befreien möchte, wird die BaFin kurzfristig kontaktieren. Damit kann sie bis Ende Oktober 2022 auch formal eine Befreiung aussprechen. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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