Studie: Versicherer unterschätzen Kostenfaktor bei der IDD-Umsetzung

Die deutsche Versicherungswirtschaft geht von teils umfangreichen Änderungen in der IT-Infrastruktur aus, um die EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) umzusetzen. Die Richtlinie bringt zudem Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter mit sich und führt zu Umstellungen von Beratungsstandards im Vermittlungsprozess. Diesen Herausforderungen zum Trotz kalkuliert die Mehrheit der Verantwortlichen mit Umsetzungskosten von weniger als einer Million Euro. 44 Prozent der Unternehmen wollen mit höchstens 500.000 Euro auskommen. Das zeigt die aktuelle Entscheider-Studie „IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen“ der Unternehmensberatung PPI.

Insgesamt sei der zu erwartende Aufwand für die IDD vergleichbar mit der Umsetzung der MiFID II auf der Bankenseite. „Unsere Studienreihe zu MiFID II zeigt, dass auch auf der Bankenseite die organisatorische wie auch die technische Komplexität der aktuellen Regulierungsvorhaben unterschätzt wurde, insbesondere die Einschätzung über Folgekosten ist im Verlauf der Studienreihe spürbar gestiegen“, sagt Sascha Däsler, Experte für Versicherungsvertrieb bei PPI.

Vor allem Ausnahmen vom Regelprozess treiben den Anpassungsbedarf an. Beispiel Provisionen: Nur 41 Prozent der Versicherungen rechnen mit höheren Kosten durch die künftig verpflichtende Offenlegung von sämtlichen Vergütungsarten für den Vermittler. Dabei biete gerade das Thema Geld großes Potenzial für Überraschungen. Neben der endgültigen Höhe von Provisionen, die vor dem Vertragsabschluss ausgewiesen werden müssen, nennt Däsler auch häufig manuell gebuchte Sonderzahlungen. Solche Vorfälle müssten künftig von der IT abgedeckt sein, um die gesetzlichen Auflagen zur Kundeninformation zu erfüllen. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in Vorstudien Handlungsfelder zu ermitteln und bereits jetzt mit der Projektplanung zu beginnen“, so Däsler.

Die IDD wirke sich sogar auf Geschäftsbereiche aus, die auf den ersten Blick gar nichts mit vertrieblichen Maßnahmen zu tun haben. Doch auch Innendienstmitarbeiter, die vertriebliche Aufgaben wahrnehmen, fallen laut PPI unter die neue Regelung. Ein Kunde etwa, der seinen Umzug bekannt gibt, löst einen künftig von der IDD erfassten Prozess aus. „Versicherungstechnisch stellt der Umzug eine Vertragsänderung mit Neugeschäftscharakter dar mit einer an die neue Wohnsituation angepassten Police“, so Däsler. „Ein Sachbearbeiter, der diese Änderung entgegennimmt und umsetzt, muss die mit der IDD verbundenen Auflagen ebenfalls erfüllen. Dazu gehören beispielsweise auch regelmäßige Schulungen.“

Der Versicherungsexperte rechnet vor diesem Hintergrund damit, dass die Versicherungen ihre Aufwandsschätzungen noch nach oben korrigieren müssen. Dazu passe, dass jedes vierte Unternehmen noch keine Angaben zu voraussichtlichen Kosten macht.

Quelle: Pressemitteilung PPI

Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 30 Jahren für Banken und Versicherungen tätig. 2015 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen über 400 Mitarbeitern circa 54 Millionen Euro Umsatz in den Geschäftsfeldern Consulting, Software-Entwicklung, Business Intelligence und Produkte. (mb1)

www.ppi.de

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