Transparenzverordnung: Erste Einblicke in Nachhaltigkeitsthemen bei Lebensversicherern
Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor – kurz Transparenzverordnung (TVO) oder Offenlegungsverordnung genannt – wurde im November 2019 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Sie betrifft Finanzmarktteilnehmer (Versicherungsunternehmen) und Finanzberater. Versicherungsunternehmen werden durch die neue Verordnung verpflichtet, Versicherungsnehmer beziehungsweise Neukunden transparent über die individuelle Nachhaltigkeitssituation zu informieren. Darauf verweist die Ratingagentur Assekurata in einem Blogbeitrag.
Gemäß der Verordnung sollten die Unternehmen diese Angaben erstmals zum 10. März 2021 veröffentlichen. Allerdings erhielten Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern für einzelne Inhalte eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2021. Auch war lange nicht klar, in welcher Form die Informationen dargestellt werden sollen. Erst im Februar 2021, also kurz vor der Veröffentlichungsfrist, erschienen die technischen Regulierungsstandards (RTS), in welchen genauere Umsetzungsrichtlinien für die Versicherer vorgegeben werden. Allerdings sind diese erst ab 2023 bindend.
Assekurata untersucht, inwieweit die deutschen Lebensversicherungsunternehmen die TVO bisher umgesetzt haben. Im Zeitraum März bis Mai haben die Unternehmens-Analysten dafür die Webseiten von 81 in Deutschland tätigen Lebensversicherungsunternehmen durchleuchtet, wobei sie insgesamt 66-mal zu den geforderten Aussagen konkret fündig wurden. Dabei sei zu beachten, dass einige Versicherungsunternehmen von der Fristverlängerung Gebrauch gemacht haben und die näheren Informationen zum Thema „Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen“ somit erst zum 30. Juni 2021 veröffentlichen werden.
Dessen ungeachtet sei Assekurata auf einige Hürden bei der Erfassung gestoßen. So wurden die Internetseiten nach den Begriffen „Transparenzverordnung“, „Offenlegungsbericht“ und im Allgemeinen nach „Nachhaltigkeit“ durchsucht, wurden aber nicht in allen Fällen fündig. Dies lasse den Rückschluss zu, dass entweder die Angaben zur Transparenzverordnung fehlen, oder aber dass diese selbst bei gezielter fachlicher Suche kaum auffindbar sind. Versicherungsnehmern beziehungsweise Neukunden dürfte es ähnlich ergehen, was dem Anliegen der Verordnung nach einer erhöhten Transparenz entgegensteht.
Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist, dass das Thema Nachhaltigkeit in den meisten Versicherungsunternehmen durchaus präsent ist, es aber in vielen Bereichen noch an der konkreten Umsetzung mangele. Dies möge unter anderem daran liegen, dass benötigte Daten systembedingt nicht verfügbar sind oder noch nicht ausgewertet werden können, zum Beispiel wenn notwendige Rohdaten zur Kapitalanlage von den Investmentpartnern nicht vorhanden sind. Aufgrund fehlender oder unbestimmter Definitionen verzichten die Unternehmen insbesondere bei den Angaben zu den vorvertraglichen Informationspflichten häufig gänzlich auf eine Klassifizierung der Produkte nach TVO, um Falschangaben zu vermeiden. Viele Versicherer verweisen auch auf die TVO-Informationen der jeweiligen Fonds.
Insgesamt haben die Versicherungsgesellschaften in vielen Bereichen die notwendigen Pflichtangaben erfüllt. Die Kür steht der Branche jedoch noch bevor, insbesondere, wenn ab dem 1. Januar 2022 weitere, detailliertere Angaben über die RTS darzustellen sind. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung Assekurata
Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH ist eine Ratingagentur, die sich auf die Qualitätsbeurteilung von Versicherungsunternehmen aus Kundensicht spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 1996 gegründet und hat seinen Sitz in Köln.