Universa bessert bei Berufsunfähigkeitsversicherung nach
Der Versicherungskonzern Universa hat seine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) überarbeitet. Mitversichert sind künftig Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Zudem wurde die Nachversicherungsgarantie ausgebaut.
Die neue SBU leiste bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit (AU). Wer seit vier Monaten krankgeschrieben ist und eine Bescheinigung vom Facharzt vorlegt, dass er voraussichtlich weitere zwei Monate arbeitsunfähig ist, erhalte die volle versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die AU-Leistung wird rückwirkend zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit und für bis zu 24 Monate gewährt. Zudem brauchen in der Zeit keine Beiträge bezahlt werden. Sollte sich während der AU-Dauer abzeichnen, dass Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt, könne ein Antrag auf BU-Rente gestellt werden.
Verbessert wurde laut Universa zudem die lebensbegleitende Nachversicherungsgarantie. Über sie kann die getroffene BU-Absicherung bei steigendem Einkommen oder Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimkauf, ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Zusätzlich sei die Aufstockung künftig ohne besonderen Anlass fünf, zehn und 15 Jahre nach dem ursprünglichen Vertragsbeginn möglich. Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung gelte auch für Studenten und damit einheitlich für alle Versicherten. Die Infektionsklausel wurde auf alle Berufe ausgedehnt und gilt damit ebenfalls für Schüler und Studenten. Voller Leistungsanspruch bestehe auch bei Pflegebedürftigkeit: Künftig reichen jetzt zwei statt bisher drei ADL-Punkte (Activities of Daily Living) aus.
Quelle: Pressemitteilung Universa
Die Universa Versicherungen bestehen aus der Universa Lebensversicherung a.G., Universa Krankenversicherung a.G. und der Universa Allgemeine Versicherung AG. Der Sitz befindet sich in Nürnberg. (mb1)