Versicherungsombudsmann stellt Jahresbericht 2019 vor

Die Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann erreichten im Jahr 2019 insgesamt 13.006 zulässige Beschwerden und damit 8,1 Prozent weniger als 2018. Schon im Vorjahr sank das Beschwerdeaufkommen um 5,1 Prozent, allerdings nach fünf Jahren des Anstiegs in Folge. 2019 gab es mit 3.202 zulässigen Eingaben die meisten Beschwerden aus der Rechtsschutzversicherung, die damit zum dritten Mal in Folge der Lebensversicherung als der bis dahin  zahlenstärksten Sparte (3.089 zulässige Beschwerden) den Rang abgelaufen hat. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden konnte auf dem niedrigen Wert von nur 2,6 Monaten gehalten werden. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann hervor, der am 6. Mai 2020 veröffentlicht wurde.

Der Bericht 2019 enthält erstmals Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 97,8 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann (bis zu 10.000 Euro). In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies dagegen nur bei jeder vierten Beschwerde der Fall (25,5 Prozent). Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich nun im Bericht. Verbraucher waren bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 54,9 Prozent ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Unfallversicherung nur zu 29,4 Prozent der Fall war.

Unter den Versicherungssparten ist es weiterhin die Rechtsschutzversicherung, deren Beschwerden viele schwierige Rechtsfragen aufwerfen. In das Berichtsjahr fielen zwei Urteile, die den Vertragsrechtsschutz betreffen. Darin wird klargestellt, dass auch bei der Anspruchsabwehr durch den in Anspruch genommenen rechtsschutzversicherten Versicherungsnehmer für die zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalls auf diejenige Rechtspflichtverletzung abzustellen ist, die der Versicherungsnehmer seinem Gegner anlastet. Zu den offenen Folgefragen gehört, ob diese Auffassung auch auf die Auslegung von Risikoausschlussklauseln, Vorsatzausschlussklauseln und die Zuordnung des Versicherungsfalls zu bestimmten Leistungsarten übertragbar ist. Bis der BGH diese und andere Fragen klärt, werde die Spruchpraxis des Ombudsmanns den Versicherern eine wichtige Orientierung bieten.

Die in den Beschwerdefällen angesprochenen Themen waren vielfältig. Sie betrafen unter anderem in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Diesel-Abgasskandal und Risikoausschlüsse zu Kapitalanlagen, Falschberatung in der Lebensversicherung, SF-Einstufung bei Versichererwechsel in der Kfz-Haftpflicht, Leistungspflicht bei Kfz-Diebstählen in der Kaskoversicherung, sowie das Kündigungsrecht des Versicherers nach Mahnungen bei Beitragsrückstand.

Die Corona-Pandemie hat bislang offensichtlich keinen Einfluss auf das Beschwerdeaufkommen. Weder die Anzahl der Eingaben noch deren Themen lassen bisher Veränderungen erkennen. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Versicherungsombudsmann

Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). (JF1)

www.versicherungsombudsmann.de

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