Versicherungsverband: Verbundene Bilanzierungsstandards dürfen nicht isoliert eingeführt werden
Bei der anstehenden Einführung des neuen internationalen Bilanzierungsstandards IFRS 9 „Finanzinstrumente“ zeichnet sich eine Lösung ab, die eine Kontroverse zwischen dem International Accounting Standards Board (IASB) und der Versicherungswirtschaft überwinden würde. Einer der Vorschläge des IASB läuft auf ein zeitgleiches in Kraft treten von IFRS 9 und IFRS 4 (Phase II) hinaus. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt diesen Vorschlag, da IFRS 4 (Phase II) und IFRS 9 zusammenhängen.
Mit dem vom IASB vorgelegten Vorschlag zu einem vorübergehenden Aufschub des IFRS 9 für Versicherer könnte erreicht werden, dass der Ausgang der Diskussionen um den revidierten Bilanzierungsstandard IFRS 4 (Phase II) abgewartet werden könnte. In diesem Fall könnten beide Standards von den Unternehmen zeitgleich eingeführt werden. Verhindert würde so eine unnötige Doppelung von Implementierungsarbeiten, eine zusätzliche Volatilität in den Abschlüssen der Versicherer sowie Irritationen auf der Seite der Abschlussadressaten. Bislang sollen die Standards IFRS 9 für Finanzinstrumente und IFRS 4 (Phase II) für Versicherungsverträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten verbindlich werden, obwohl ihre Umsetzung und Anwendung für Versicherer eng zusammenhängen.
„Für die Unternehmen hat Planungssicherheit aktuell die oberste Priorität“, sagt Axel Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des GDV. Wehling weiter: „Für Versicherer ist es wichtig, dass die verbundenen Standards zeitgleich eingeführt werden. Die ansonsten notwendige unterschiedliche Bewertung von Positionen auf Aktiv- und Passivseite führte zu verzerrten Ergebnissen in den Abschlüssen der Versicherer. Wichtig ist, dass die Bilanzierung von Kapitalanlagen mit der Bilanzierung der Versicherungsverbindlichkeiten korrespondiert und die Versicherer insgesamt in der Lage sind, ein möglichst realitätsnahes Bild des Unternehmens abzubilden.“
Quelle: Homepage GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 533.000 Mitarbeitern, 427 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,45 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)