Insolvenzverfahren über Vermögen von Wirecard eröffnet

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 25. August 2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG sowie sechs weiterer deutscher Wirecard-Gesellschaften eröffnet. Als Insolvenzverwalter für sämtliche Gesellschaften wurde Dr. jur. Michael Jaffé bestellt. Damit geht die Verfügungsgewalt über das Vermögen der insolventen Gesellschaften auf den Insolvenzverwalter über.

Mit Insolvenzeröffnung müssen die bestehenden Strukturen redimensioniert werden. Die Cash-Burn-Rate bei Insolvenzantragstellung war enorm, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Das Unternehmen hatte Ressourcen für ein nur vermeintliches Wachstum aufgebaut und mit dem Erwerb zahlreicher Gesellschaften, deren Integration nicht oder nur schleppend betrieben wurde, erhebliche Überkapazitäten geschaffen. Diese Faktoren führten zu hohen Verlusten und zu einem erheblichen Missverhältnis zwischen den vorhandenen und den tatsächlich benötigten Ressourcen im Konzern.

Um vor diesem Hintergrund eine Fortführung zu ermöglichen und die Option einer Verwertung des Kerngeschäfts der Wirecard AG, des sogenannten Acquiring- und Issuing-Geschäfts, aufrecht zu erhalten, seien tiefgreifende Einschnitte erforderlich. So müssen sowohl Kündigungen in Bezug auf die Infrastruktur (Immobilienmiet- und Leasingverträge) wie auch für rund 730 Mitarbeiter ausgesprochen werden. Rund 570 Arbeitnehmer (davon rund 350 in den insolventen Gesellschaften und rund 220 in der nicht insolventen Wirecard Bank AG) können dadurch jedoch am Standort Aschheim weiter beschäftigt bleiben. Auch die Vorstandsverträge werden insolvenzbedingt gekündigt.

„Die wirtschaftliche Lage der Wirecard AG war und ist angesichts der fehlenden Liquidität und der bekannten skandalösen Begleitumstände äußerst schwierig. Mit den üblichen Restrukturierungs- und Kostenanpassungsmaßnahmen ist es daher nicht getan, denn eine so massive Verlustsituation ist im eröffneten Insolvenzverfahren unter Vollkosten nicht darstellbar. Demgemäß müssen Arbeitnehmerzahl und alle weiteren Kostenpositionen bei allen insolventen Gesellschaften der unternehmerischen Wirklichkeit angepasst werden. Im Verkaufsprozess für das Kerngeschäft, in dessen Rahmen auch die nicht insolvente Wirecard Bank AG am Markt angeboten wird, stehen wir aktuell mit mehreren namhaften Interessenten in Verhandlungen über einen Erwerb. Die Erlöse aus der Verwertung werden dabei den Gläubigern zugutekommen“, betont Insolvenzverwalter Jaffé.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger der Wirecard AG sowie der ebenfalls insolventen Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH sowie der Wirecard Global Sales GmbH nun auch in den jeweiligen Verfahren ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Das zuständige Amtsgericht München bestimmte dafür eine Frist bis zum 20. Oktober 2020. Den bekannten Gläubigern wird der Insolvenzverwalter ein Formular zur Forderungsanmeldung übersenden.

Am 18. November 2020 findet die erste Gläubigerversammlung, der sogenannte Berichtstermin, statt. Diese erste Gläubigerversammlung soll nach derzeitigem Stand als Präsenztermin im Löwenbräukeller in München stattfinden. Aufgrund der Covid-19 Hygienevorschriften wird die Teilnehmerzahl dabei allerdings begrenzt sein müssen – nach den dann geltenden Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Jaffé Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist eine in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht tätige Sozietät.

www.jaffe-rae.de

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