Zahl genehmigter Wohnungen stagniert
Von Januar bis März 2018 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 77.800 Wohnungen genehmigt. Darunter fallen alle Genehmigungen für Baumaßnahmen von neu errichteten sowie an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,7 Prozent oder 1.300 Baugenehmigungen von Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Ohne Berücksichtigung der Wohnungen in Wohnheimen stieg die Zahl der Baugenehmigungen um 1,2 Prozent.
Von Januar bis März 2018 ist die Zahl der Baugenehmigungen für neue Mehrfamilienhäuser um 4,7 Prozent gestiegen. Dagegen ist die Zahl der Baugenehmigungen für neue Einfamilienhäuser um 2,0 Prozent und für neue Zweifamilienhäuser um 2,7 Prozent gesunken. Die Zahl der Neubaugenehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen ist stark gesunken (minus 42,9 Prozent).
Die Zahl der Wohnungen, die durch genehmigte Um- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen sollen, ging in den ersten drei Monaten 2018 gegenüber dem Vorjahreszeitraum ebenfalls zurück (minus 2,9 Prozent). Dieser Rückgang ist überwiegend auf die starke Abnahme bei den Umbaumaßnahmen an Nichtwohngebäuden zurückzuführen (minus 59,2 Prozent).
Der umbaute Raum der genehmigten neuen Nichtwohngebäude erhöhte sich von Januar bis März 2018 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4,5 Millionen Kubikmeter auf 51,4 Millionen Kubikmeter (plus 9,6 Prozent). Dabei ist der Anstieg sowohl auf die öffentlichen Bauherren (plus 0,9 Millionen Kubikmeter beziehungsweise plus 24,4 Prozent) als auch auf die nichtöffentlichen Bauherren (plus 3,6 Millionen Kubikmeter beziehungsweise plus 8,3 Prozent) zurückzuführen.
Quelle: Pressemitteilung Destatis
Das Statistische Bundesamt (Destatis) ist Anbieter amtlicher statistischer Informationen in Deutschland. Die rund 2.400 Beschäftigten in Wiesbaden, Bonn und Berlin erheben, sammeln und analysieren statistische Informationen. Als selbstständige Bundesoberbehörde gehört das Destatis zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, das die Dienstaufsicht ausübt. (JF1)