Berater-Radar
Mit dem Berater-Radar endet für Anlageberater und -vermittler die Unsicherheit darüber, welche Nachrichten aus der Flut der täglichen Pressemeldungen und Informationen sie kennen müssen, um ihren Pflichten nachzukommen, die der Bundesgerichtshof in den Jahren 2008 und 2009 festlegte (Aktenzeichen XI ZR 84/07 und III ZR 302/07 – „negative Presse“). Danach muss der Berater negative Berichterstattungen über die angebotenen Anlageprodukte kennen, diese auswerten und den Anleger darüber informieren.
In einem weiteren Urteil hat der BGH darüber hinaus entschieden, dass der Berater relevante Veröffentlichungen der Wirtschaftspresse zeitnah zu Kenntnis nehmen muss. Der BGH hält es grundsätzlich für zumutbar, die jeweilige Zeitschrift beziehungsweise Zeitung innerhalb ihres Erscheinungsintervalls zu lesen (Aktenzeichen III ZR 302/08).
DFPA durchforstet die deutsche Presselandschaft täglich nach kritischen Pressestimmen bezüglich Kapitalanlageprodukten, Produktanbietern und Marktlagen. Das Berater-Radar stellt die entsprechenden Nachrichten zusammen.